Frage an Detlef Müller von Frank S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller,
erst einmal möchte ich ein großes Lob an Sie aussprechen. Ich finde das Sie sich gut für die Bürger Ihres Wahlkreises einsetzen.indem Sie sich aktiv in Foren und Diskussionen im Internet beteiligen, obwohl Sie da manchmal ganz schön hart an gegangen werden.
Für mich sind Sie da ein Vorbild für andere Politiker, die auf Anfragen nicht antworten (siehe hier auf dieser Plattform).
Zu meiner Frage. Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wird zum 1.1.2090 auf 15,5% angehoben.
Mir ist klar, das die Bevölkerung älter wird, die Kosten der Behandlungen steigen usw.
Aber was ist mit den Pharmakonzernen.
Die betreiben eine Preispolitik, die unkontrollierbar ist.
Wie kann es sein, ein rezeptpflichtiges Medikament in Deutschland mit Zuzahlung 70,00 € kostet, in der benachbarten Tschechischen Repulik das gleiche Medikament aber für 30,00 € zu haben ist.
Ich habe den Eindruck, dass die Pharmakonzerne auf Kosten der Beitragszahler Kasse macht?
Was kann die Politik, besonders Ihre Partei gegen diese Preisgestaltung unternehmen? Oder ist das so in Ordnung?
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei „Abgeordnetenwatch.de“ und Ihr Lob für meine politische Arbeit. In der Tat halte ich es persönlich für sehr wichtig, dass ich mit Hilfe der neuen Medien mit den Bürgern in Kontakt treten kann. Doch jetzt zu Ihrer Frage.
Ich denke, dass die Behauptung, Arzneimittel seien generell in Deutschland teurer als im Ausland, nicht richtig ist. Im Einzelfall kann ein Arzneimittel im Ausland sicher billiger sein; es hängt aber sehr von der Art des Produktes und dem Land ab.
Internationale Vergleiche sind sehr schwierig zu bewerkstelligen, denn es unterscheiden sich nicht nur die auf dem Markt befindlichen Arzneimittel. Auch die Mechanismen zur Preisbildung unterscheiden sich erheblich. Die zahlreichen Studien, die zu internationalen Preisvergleichen angefertigt worden sind, haben zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt, deren Ergebnisse abhängig waren vom jeweiligen Auftraggeber.
Es gibt in Deutschland zahlreiche Instrumente, die die Arzneimittelpreise regulieren. So gibt es mit den Festbeträgen Erstattungsobergrenzen für Arzneimittel: Die Krankenkassen zahlen für einen Großteil der Arzneimittel nicht automatisch den Preis, den die Arzneimittelhersteller festlegen, sondern nur einen Festbetrag: Diese werden für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel auf der Höhe der Kosten für die preisgünstigen Arzneimittel innerhalb der entsprechenden Gruppe festgesetzt. So hat der Arzt, der ein Medikament verschreiben will, die Wahl zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen Präparaten, die er dem Patienten auf Kosten der Krankenkasse verschreiben kann.
Neu eingeführt mit der letzten Gesundheitsreform wurde das Instrument der Kosten-Nutzen-Bewertung. Ziel ist u.a. eine differenzierte Bewertung des Arzneimittels im Vergleich zu bereits vorhandenen Therapiemöglichkeiten. Der Zugang zu neuen innovativen Arzneimitteln soll dabei gewahrt bleiben.
Perspektivisch sollten m.E. neue patentgeschützte Arzneimittel nur zeitlich begrenzt für die Versorgung zugelassen werden. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Ablauf der Befristung die relevanten Studien zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung vorzulegen. Mit einer solchen Maßnahme könnten Scheininnovationen aus dem Markt gehalten werden, die zum Teil die Arzneimittelpreise künstlich hoch halten, während gleichzeitig der finanzielle Spielraum für neue Arzneimittelinnovationen vorhanden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB