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Detlef Müller
SPD
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Frage von Christine S. •

Frage an Detlef Müller von Christine S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller,

wenn Sie
gegen die Erhöhung der Diäten sind, dann könnten Sie ja eigentlich mit Ihrer Partei darum kämpfen, daß die Abgeordneten nicht selbst die Höhe der Diäten bestimmen können.
Ein Rentner, der 46 Jahre lang ununterbrochen gearbeitet hat, Kinder großgezogen hat, bekommt im Durchschnitt 800 EURO Rente. Ein Abgeordneter für eine paar Jahre Abgeordnetentätigkeit ein vielfaches davon.

Wie wollen Sie das glaubwürdig vertreten?

Ohne das arbeitende Volk könnten sich diese raffgierigen Damen und Herren diese Summen gar nicht leisten. Denken Sie mal darüber nach und bemühen Sie sich, an dem Gesetz der habgierigen Selbstbestimmung der Diäten was zu ändern. Es ist auch nicht zu verstehen, daß die sogenannten hohen Herren nichts in die Altersversorgung einzahlen.

Es stinkt wirklich zum Himmel, was dem kleinen Mann zugemutet wird, der täglich auf Arbeit geht und schuftet, damit die Großen sich davon bedienen können.

Mit freundlichen Grüßen

Frau Schramm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schramm,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst möchte ich klar stellen, dass ich Ihre Wortwahl wie „habgierig“, „raffgierig“, „hohe Herren“, „die Großen sich davon bedienen“ usw. nicht teile. Mit dieser klischeehaften und falschen Darstellung und Argumentation ist eine Basis für eine sachliche Auseinandersetzung schwierig zu finden.

Klar sollte sein, dass die Abgeordneten (Männer UND Frauen) angemessen vergütet werden sollen. Diese Angemessenheit soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern, die Verantwortung der Tätigkeit anerkennen und natürlich alle Aufwendungen entsprechend abdecken. Die Vertretung der Interessen von über 200.000 Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Vielzahl von notwendigen Entscheidungen ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Die Arbeit als Abgeordneter ist auch etwas „wert“ und ist, im Vergleich zu vielen anderen Führungspositionen in Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden sicher nicht überbezahlt.

Aber natürlich verdient ein Abgeordneter viel mehr als viele seiner Wählerinnen und Wähler. Endlich wurde ein Vergleichsmaßstab (Bürgermeister mittelgroßer Städte) gefunden an dem sich die Höhe der Diäten orientieren soll. Das ist insoweit nicht zu beanstanden und korrekt. In der öffentlichen Meinung verdienen Politiker dagegen immer zu viel, der Vergleichsmaßstab ist oft ein ALG-2 Empfänger oder eine Rentnerin mit Grundsicherung. Gegen solche Meinungen anzukämpfen, sachlich zu argumentieren ist schlichtweg (fast) unmöglich.

Zu Ihren Fragen:

Bereits im November 2007 habe ich gegen die (im Grundsatz gerechtfertigte) Diätenerhöhung gestimmt, da die ursprünglich geforderte und angedachte Reform der Altersversorgung der Abgeordneten nicht umgesetzt wurde. Eine Diätenerhöhung ist angemessen, wenn wir als Abgeordnete auch selber für unsere Altersversorgung aufkommen müssten. Die Landtage in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben entsprechende Beschlüsse gefasst.

Kurz: Ich möchte schon selber in meine Altersversorgung einzahlen!

Zur „Selbstbedienung“ sei festgestellt, dass das Bundesverfassungsgericht genau das fordert.

Der Deutsche Bundestag muss nach dieser Rechtssprechung „selbst über jede Erhöhung der Entschädigung vor den Augen der Öffentlichkeit durch Gesetz entscheiden“.

Das „Wegdelegieren“ der Entscheidung auf eine unabhängige Kommission ist demzufolge nicht möglich und ist auch, aus meiner Sicht, nicht wünschenswert. Übrigens würde wahrscheinlich genau diese unabhängige Kommission eine viel höhere Diätenerhöhung empfehlen.

Für mich gilt auch für die aktuelle Diskussion mein Standpunkt aus dem November 2007- ich werde erneut gegen die Erhöhung stimmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Müller (MdB)

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