Frage an Detlef Müller von Eduard P. bezüglich Finanzen
Ein Bekannter von mir erhält seit dem 01.09.2007 eine DDR-Opferrente.
Meine Frage hierzu ist?
Muß ich diese bei der Einkommensteuererklärung genauso angeben, wie die normale Rente?
Fällt diese unter die Rentenbestuerung?
Ich hatte irgendwo gelesen, dass diese steuerfrei wäre. Für einen guten Rat wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Eduard Prodinger
Sehr geehrter Herr Prodinger,
um Ihnen ihre Frage bezüglich der Opferrente genau beantworten zu können, brauche ich noch weitere Informationen. Ich muss wissen, nach welchem Gesetz ihr Bekannter die DDR-Opferrente erhält. Für die Opfer des Nationalsozialismus gibt es das Gesetz Paragraph 3/ nr. 8. In diesem Fall geht es aber um begangenes Unrecht von Seiten der SED, so dass ich eine genauere Bezeichnung benötige, um Ihn Ihre Frage abschließend beantworten zu können. Könnten Sie bitte Ihren Bekannten fragen, welches Gesetz auf dem Rentenbescheid benannt wird?
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Tanja Lakeit
Büro Detlef Müller, MdB