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Detlef Müller
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Frage von Volker S. •

Frage an Detlef Müller von Volker S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Müller!

Eine Frage tat sich in den letzten Tagen auf. Ich bin nicht sicher, ob Sie als Frageadressat genau richtig sind. Ich probier es trotzdem mal:

Die Internet-Foto-Platform Flickr (http://www.flickr.com) gewährt seit neuestem deutschen Mitgliedern nicht mehr die Möglichkeit alle Bilder zu sehen. Begründet wird das mit dem deutschen Jugendschutzgesetz. Das schlägt allgemein recht hohe Wellen, da diese Aktion als Form von Zensur gesehen wird. Hier der Link mit den Statements von Flickr und den Reaktion von vielen Usern: http://www.flickr.com/help/forum/en-us/42597/

Für mich stellt sich eigentlich die Frage: Ist Yahoo (mit flickr) die einzige Firma, die nach den Buchstaben des deutschen Gesetzes handelt oder sind die Jungs dort etwas über das Ziel hinausgeschossen in dem sie deutsches Recht mit amerikanischen Moralvorstellungen gemischt haben?!

Danke schonmal vorab für die Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Volker Süß

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Sehr geehrter Herr Süß,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.Juni 2007.

Da es sich bei Ihrer Frage um ein sehr aktuelles Problem handelt, möchte ich erst das Gespräch mit einen Kollegen, der Mitglied des Ausschusses für Kultur und Medien ist, suchen. Ich werde Ihnen dann in den nächsten Tagen antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB

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Zunächst bitte ich Sie, die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen.

Der Gesetzgeber hat auf die Entwicklungen und die neuen Gefährdungen im Bereich der Neuen Medien reagiert und den Jugendmedienschutz grundlegend neu geregelt. Am 01. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft getreten. Es bietet weitreichenden und umfassenden Schutz, indem es die bislang geltenden Gesetze zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) vereint und um neuere Entwicklungen im Jugendmedienschutz erweitert. Ebenfalls am 01. April 2003 hat sich die neue Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen. Mit dem Jugendschutzgesetz wird den gewandelten Anforderungen eines Kinder- und Jugendschutzes, insbesondere der Weiterentwicklung der neuen Medien, Rechnung getragen.
Was Ihre konkrete Anfrage und der Filterung von als „mittel“ bzw. als „eingeschränkt“ eingestuften Fotos bei flickr.com anbelangt, so gilt für Internetanbieter, dass sie für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich sind, sofern sie keine Kenntnis von einer rechtswidrigen Handlung oder Informationen haben und sie unverzüglich tätig geworden sind, um entsprechende Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie Kenntnis darüber erlangt haben. Das bedeutet grundsätzlich, dass der Betreiber eines Forums nicht für die unrechtmäßigen Äußerungen Dritter in diesen Foren haftbar gemacht werden kann - egal ob es sich bei diesen Äußerungen um Meinungsbeiträge oder um Fotos wie bei flickr.com handelt. Sobald er allerdings Kenntnis über unrechtmäßige Äußerungen oder Informationen, beispielsweise pornographische Bilder hat, muss der Anbieter den Zugang zu diesen Informationen sperren bzw. diese entfernen. Nur wenn darüber hinaus eine ständige Wiederholung der konkret gleichen Rechtsverletzung eintritt oder zu erwarten ist, kann den Betreiber auch eine darüber hinausgehende Unterlassungspflicht treffen, die er auch für die Zukunft zu gewährleisten hat.
Nach meiner Auffassung hat sich diese abgestufte Haftungsregelung des deutschen Rechts grundsätzlich bewährt.
Soweit mir bekannt geworden ist, filtert der zur Yahoo-Company gehörende Anbieter Flickr, die Inhalte seiner User in einem automatischen und dabei offensichtlich auch sehr „großzügigen“ Verfahren und sperrt dabei den Berichten zufolge auch Inhalte, die weder gefährdend, noch beeinträchtigend sind. Sollte er sich dabei auf gesetzliche Vorschriften in Deutschland oder behördliche Anordnungen berufen, wäre dieses aber nicht richtig. Vielmehr geht Flickr auch nach Einschätzung von Jugendschutz.net, der gemeinsamen Einrichtung der Länder im Bereich des Jugendmedienschutzes, über die rechtlichen Verpflichtungen in Deutschland hinaus. Auch habe es seitens von jugendschutz.net keine anderen Hinweise oder Beanstandungen an Flickr gegeben. Nach Auffassung von Jugendschutz.net und KJM würde es vielmehr zureichen, wenn der Anbieter Vorkehrungen trifft, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen für minderjährige Nutzer bei seinen allgemein zugänglichen Angeboten mit Kontakt- und Austauschmöglichkeiten zu minimieren. Dazu zählt in erster Linie, dass er unzulässige Inhalte entfernt, sobald er Kenntnis davon erlangt hat, Meldemöglichkeiten anbietet und besonders geschützte Bereiche einrichtet.

Vor diesem Hintergrund kann vermutet werden, dass Flickr mit dieser Filterung den Versuch unternimmt, ohne gezielten Einsatz von Personal diese Pflicht durch eine reine Software-Lösung vorauseilend und zugleich möglichst kostengünstig zu erfüllen. Damit handelt es sich vorliegend aber um kein Problem, das auf behördliches Einwirken oder gar staatliche Zensur zurückgeht, sondern allein in der Verantwortung des Privatunternehmens Flickr steht. Da es aber außer diesem Unternehmen noch eine Reihe anderer Unternehmen gibt, die gleichartige Angebote machen und dabei hoffentlich differenzierter ihren Rechtspflichten nachkommen, ohne mit „Kanonen auf Spatzen zu schießen“, bleibt mir daher lediglich, Ihnen vor allem die Empfehlung zu geben, zu prüfen, ob nicht ein anderes Unternehmen Ihre Vorstellungen eher erfüllt und Sie daher vielleicht zu diesem wechseln möchten. Da den Staat hier weder Verantwortung trifft, noch direkte Einwirkungsmöglichkeiten auf das Management von Flickr bestehen, dürfte dieses – vor allem wenn viele andere Nutzer Ihre Verärgerung teilen – sicherlich am ehestens eine positive Wirkung erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB

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