Frage an Detlef Müller von Steffen B. bezüglich Finanzen
Sehr geerter Herr Müller,
ab Nächstem Jahr bekommt jeder Deutsche eine einheitliche Steuernummer. Gilt das auch für Ausländer die hier leben und arbeiten oder Soziale leistungen beziehen?
Gruss Steffen Brosche
Sehr geehrter Herr Brosche,
vielen Dank für ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zu und schreibt dazu im Paragraphen 139 Absatz 2 der vor. Abgabeverordnung fest: „Steuerpflichtig ist jeder, der nach einem Steuergesetz steuerpflichtig ist.“ Das klingt banal, beantwortet dennoch Ihre Frage: Jeder ausländische Mitbürger, der steuerpflichtig ist, bekommt eine Identifikationsnummer („Steuernummer“), wer soziale Leistungen erhält und nicht steuerpflichtig ist, benötigt und erhält eine solche Nummer nicht. Das Gesetz sieht keine Unterscheidung zwischen ausländischen Steuerpflichtigen und deutschen Steuerpflichtigen in der Bundesrepublik Deutschland vor.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB