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Frage von Horst R. •

Frage an Detlef Müller von Horst R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Her Müller,
Bei der Berechnung des ALG2 und nebenberuflicher Selbständigkeit wird eine BWA gefordert. Von den Beamten wird die Betriebseinnahme gleichzeitig als Gewinn gerechnet und davon 20% abgezogen. weil die BWA nicht aussagekräftig ist. Wo kann ich die Grundlagen für diese Berechnung erhalten?
Die BWA wird vom Finanzamt anerkannt von der ARGE nicht.
Man hat ja Ausgaben um Gewinn zu erziehlen und nicht nur 20%.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reichel,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Laut Ihrer Aussage zieht die Arge genau 20% als Ausgaben ab. Eine genaue gesetzliche Vorschrift für die 20 % sind mir leider unbekannt.

Das Finanzamt hingegen hat die Bürgeraufstellung akzeptiert, ich vermute, dass der Arge Ihre Angaben wohl nicht plausibel genug waren. Insoweit ist es wahrscheinlich ein Entgegenkommen, weil die Aufstellung, laut Ihrer Aussage, nun mal nicht aussagekräftig sein soll.

Ich kann als Abgeordneter jedoch nicht jede Einzelfallentscheidung der Arge nachprüfen. Deshalb würde ich Ihnen raten, in Ihrem konkreten Fall einen Steuerberater zu konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB

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