Frage an Detlef Müller von Horst R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Müller,
Ich möchte meine Steuererklärung so genau wie möglich erstellen. Bei der 1% Reglung für PKW wird der Listenpreis als Berechnungsgrundlage gefordert. Der ist nirgends zu erfahren. Ich habe beim Finanzministerium angefragt wegen der Quelle und erhielt die Auskunft, dass unterliege der Schweigepflicht ich solle meinen Berater oder Anwalt fraqen. Wie soll man da seiner Steuerpflicht nachkommen. Die Hersteller haben für ältere Fahrzeuge keine Daten mehr. FA weiß auch nichts!!
Sehr geehrter Herr Reichel,
vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich des Listenpreises für PKW.
Leider musste ich bei der Recherche erfahren, dass es zum Bruttolistenpreis keine offiziellen Dokumente gibt. Hilfreich wäre hier lediglich eine Anfrage beim Autohändler oder eine Suche im Internet bei der Pkw-Bewertung von www.autobudget.de.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller,MdB