Frage an Detlef Müller von Eckart K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Müller,
am 9. März wird der Bundestag in namentlicher Abstimmung über die Rente mit 67 entscheiden. Argumente für und wider wurden in der Vergangenheit genügend ausgetauscht. Werden Sie Ihrer sozialdemokratischen Tradition gerecht werden und dem Gesetz zur Anhebung des regulären Renteneintrittsalters nicht zuzustimmen? Wenn doch, was denken Sie, wo die notwendigen Arbeitsplätze herkommen, wenn sie doch schon für die unter 50jährigen nicht reichen?
Mit freundlichen Grüßen
E. Kühne.
Sehr geehrter Herr Kühne,
ich werde dem Gesetzentwurf zustimmen und kurz versuchen, Ihnen meine Beweggründe mitzuteilen.
Ich werde zustimmen, weil die gesetzliche Rentenversicherung langfristig stabilisiert und auf eine solide Finanzgrundlage gestellt werden muss. Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der gesunkenen Geburtenrate ist dieser Schritt notwendig, damit die gesetzliche Rentenversicherung auch künftig als wichtigste Säule der Altersversorgung durch die Beitragszahler finanzierbar bleibt. Mit dieser langfristig angelegten strukturellen Reform wird ein Beitrag zur gerechten Verteilung der Lasten zwischen den Generationen geleistet.
Allerdings müssen die Potenziale älterer Menschen im Arbeitsleben besser als bisher genutzt werden. Der Alterungsprozess in unserem Land ist langfristig unumkehrbar. Deshalb brauchen wir in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ein Umdenken zugunsten älterer Menschen. Denn die Anpassung der Altersgrenzen ist nur dann sinnvoll, wenn es gleichzeitig zu einer echten Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt. Viel zu oft sind Ältere gegen ihren Willen von der Arbeitswelt ausgeschlossen und bleiben ihre Fähigkeiten und Erfahrungen ungenutzt.
Ich hoffe, dass noch in diesem Jahr flankierende Regelungsvorschläge in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Dazu zählt für mich insbesondere, dass auch künftig ab dem 55. Lebensjahr gleitende Übergänge in den Ruhestand möglich sein müssen. Gerade die Altersteilzeit hat sich als erfolgreiches und attraktives arbeitsmarktpolitisches Instrument erwiesen, um Älteren eine flexible Arbeitszeitreduzierung zu ermöglichen. Hier müssen Instrumente entwickelt werden, damit die flexiblen Möglichkeiten der Altersteilzeit sowie der gleitende Einstieg Jüngerer stärker als bisher genutzt werden. Die Altersteilzeit muss zu einer Altersgleitzeit werden.
Auch muss die Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei gleitenden Altersübergangsmodellen attraktiver gestaltet werden. Dazu zählen außerdem verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten, ein Teilrentenbezug bereits ab dem 60. Lebensjahr sowie erweiterte Möglichkeiten zur Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrages.
Gerade in Branchen mit körperlich oder psychisch stark belastenden Tätigkeiten sollte die Möglichkeit von Zusatzbeiträgen zur Rentenversicherung geschaffen werden. Diese können dann von den Tarifpartnern ausgestaltet werden. Dazu gehört aber auch, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit erhalten, den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen anzupassen.
Nicht zuletzt gehören zu einer altersgerechten Arbeitswelt und zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue Formen der Qualifizierung und Weiterbildung, der Arbeitsgestaltung und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB