Frage an Detlef Müller von Malte H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Müller,
wie ich heute lesen muss, möchte das, von Frau Barley (SPD) geleitete, Justizministerium die Vielehe bei der Einbürgerung ermöglichen. Man könnte jetzt meinen: Ist es Wahnsinn, so hat es doch Methode. Bei einer, seit vielen Jahren jeden Montag, demonstrierenden Menschenansammlung gegen die Islamisierung des Abendlandes in Dresden, könnte man ja annehmen, das da etwas dran ist.
Mich würde Ihre Meinung zu dem Thema interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
M. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 6.5.2019, die ich hiermit gerne beantworte.
Zunächst sei gesagt, dass auch ich die Mehrehe grundsätzlich ablehne. Das ist übrigens eine Position, die meiner Erfahrungnach von allen beteiligten politischen Entscheidungsträgern geteilt wird und auch durch die geltende Rechtslage in Deutschland zum Ausdruck kommt. Denn die Schließung einer Zweitehe ist in Deutschland nach § 1306 BGB unzulässig.
Auch die Frage des Familiennachzuges in einem Asylverfahren im Falle einer Mehrehe ist gesetzlich klar geregelt: Hier besteht nach § 30 AufenthG kein Anspruch auf Nachzug, wenn der Antragsteller mit einem Ehepartner bereits im Bundesgebiet lebt. Dass schließt also die Möglichkeit eines Nachzugs weiterer Ehepartner rechtlich aus.
Jetzt stellt sich die Frage, ob im Ausland geschlossene Zweitehen einem Einbürgerungsanspruch in Deutschland rechtlich entgegenstehen sollten. Das ist derzeit nicht der Fall. Hier wollen wir gesetzgeberisch tätig werden. Die aktuelle Diskussion innerhalb der Koalition bezieht sich also nicht darauf, ob, sondern wie diese Gesetzeslücke geschlossen werden soll.
Deshalb ist die Behauptung, dass Katarina Barley die Mehrehe bei der Einbürgerung ermöglichen will, schlicht nicht wahr. Im Gegenteil: Das Justizministerium hat sich dafür ausgesprochen, ein Mehreheverbot ins Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen. Eine sorgfältige Ausarbeitung des entsprechenden Gesetzesentwurfs ist jedoch aus unserer Sicht entscheidend und deshalb werden wir darauf hinwirken, dass das Justiz- und das Innenministerium einen rechtlich einwandfreien Ansatz auf den Weg bringen und wir eine zeitnahe Verabschiedung auf parlamentarischem Weg umsetzen können.
Vor diesem Hintergrund kann ich auf Ihre Frage, ob die Sorge der Demonstrierenden von „Pegida“ vor einer „Islamisierung des Abendlandes“ möglicherweise berechtigt sei, nur antworten: Nein, dass ist sie nicht.
Denn im Aufenthaltsgesetz, im Einbürgerungsrecht und auch im Personenstandsrecht gilt in unserem Land das Prinzip der Rechtstaatlichkeit und dieses Prinzip setzt eine ordnungsgemäße Prüfung und Umsetzung aller Rechtsakte voraus – gleichberechtigt - für alle Fälle und für jeden Betroffenen. Auch wenn das den Demonstrierenden nicht immer gefällt.
Mit freundlichen Grüßen,
Detlef Müller