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Frage von Jörg H. •

Frage an Detlef Müller von Jörg H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bin seit mehreren Jahren als IT-Berater tätig und aktuell ziemlich irritiert. Einem löblichen Zweck (Sozialversicherungsschutzes für Selbständige) soll die Freiheit und berufl. Existenz vieler Selbständiger wie mich geopfert werden. Denn das Thema Scheinselbständigkeit wird meiner realen Arbeitswelt noch immer nicht gerecht.

Ich arbeite in den Räumen und mit Arbeitsmitteln meines Auftraggebers und habe über eine unbestimmte Projektdauer genau einen Auftraggeber. Aus Sicht des geplanten Gesetzes bin ich deshalb scheinselbständig. Allerdings kann ich an den Rahmenbedingungen nichts ändern. Denn aus Sicherheitsgründen wird es kein Auftraggeber erlauben, dass ich mit eigener Technik in seine Räumen aktiv werde. Meine Art des Broterwerbs als Selbständiger ist also nicht legal möglich. Ich bin über 50 Jahre alt. Damit ist klar, dass diese Gesetzesänderung nicht nur die Art und Weise meines Broterwerbs beeinflusst, sondern ihn mir sogar unmöglich machen kann. Denn auch wenn Fachkräfte angeblich rar sind, sind sie ab einem gewissen Alter dann eben doch nicht mehr so heiss begehrt, dass man sie unbedingt einstellen möchte.

Ich halte den aktuellen Gesetzentwurf deshalb für dringend verbessserungswürdig und wünsche mir, dass Sie sich dieses Themas annehmen. Besonders wünsche ich mir, dass:
1. ein zeitgemässer und praxistauglicher Kriterienkatalog zur Abgrenzung der Scheinselbständigkeit entsteht
2. Ein Höchstmass an Rechtssicherheit (Scheinselbständigkeite ja/nein) für uns Selbständige entsteht.

Meine Fragen an Sie zum Thema:
1. Sind Ihnen die negativen Seiteneffekte dieses Gesetzes bewusst und setzen Sie sich damit auseinander?
2. Können Sie mir Mut machen, dass dieser Entwurf in seiner endgültigen Fassung endlich auch die existenziellen Bedürfnisse der Selbständigen angemessen berücksichtigen wird?

Besten Dank,
J. Hoffmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Problematik ist in der SPD-Bundestagsfraktion natürlich hinreichend bekannt. Ich gehe in diesem Zusammenhang davon aus, dass Sie natürlich auch das Verfahren nach § 7a SGB IV (Anfrageverfahren) kennen.

Die SPD-Bundestagsfraktion bemüht sich intensiv um eine befriedigende rechtliche Lösung für die Selbständigen. Ich kann Ihnen versichern, wir bleiben dran.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB

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