Frage an Detlef Müller von Wolfgang R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller,
ich bin sehr enttäuscht von Ihrem Abstimmungsverhalten in Sachen Sterbehilfe. Dass man mit todkranken Menschen keine Geschäfte machen darf, ist klar. Aber Ärzte sollten von Ihrer moralischen und ethischen Verantwortung her doch dafür prädestiniert sein, einem zu helfen, um aussichtsloses Leiden zu verhindern.
Der Suizid selbst steht ja auch nicht unter Strafe; wenn aber jemand körperlich nicht mehr in der Lage ist, "von der Brücke zu springen", das aber unbedingt will, dann wäre es doch legitim, dass ein Arzt eingreift. Natürlich nicht beim Suizid selbst ...
Die jetzt vom Bundestag getroffene Entscheidung wird dazu führen, dass Menschen, die aus dem Leben scheiden wollen, sich die notwendigen Mittel illegal beschaffen. Und diejenigen, die das nicht können, werden weiter bis zum bitteren Ende leiden.
Ist es das, was die Politik will?
Mit freundlichen Grüßen,
W. Riedel
Sehr geehrter Herr Riedel,
ich bedanke mich für Ihre Nachricht. Aber ich glaube, Sie unterliegen einem Irrtum, was mein Abstimmungsverhalten in der Sterbehilfedebatte angeht: Ich habe ja gerade in erster Linie den Gruppenantrag von Künast/Sitte/etc. unterstützt, der die Straffreiheit des assistierten Suizids beibehalten möchte, dabei zwar die gewerbliche Sterbehilfe unter Strafe stellt, demgegenüber aber die geschäftsmäßige Unterstützung (also wiederholt, aber nicht mit Gewinnerzielungsabsicht), z.B. durch sogenannte Sterbehilfevereine oder Ärzte, grundsätzlich erlaubt und in einen sicheren rechtlichen Rahmen einzubinden versucht.
Den letztlich beschlossenen Antrag Brand/Griese habe ich nicht unterstützt - sondern mit "Nein" abgestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB