Frage an Detlef Müller von Dr. K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller,
meine Fragen passen genauso gut zum Thema Außenpolitik und Verteidigung.
Zur EU-Verfassung habe ich noch einige Fragen. In Ihrer Antwort auf meine Frage zogen Sie insgesamt eine kritisch-positive Bilanz.
Wie kommen Sie als demokratische und dem Frieden verpflichtete Partei damit klar, dass
- in der EU-Verfassung eine Aufrüstungsverpflichtung der Mitgliedsstaaten vorhanden ist (Art. I-40, 3)? Abrüstung wird damit verfassungsfeindlich!
- Militär zur Terrorbekämpfung auch in Drittstaaten vorgesehen ist (Art. III-205, 1)?
- die Entscheidung über Militäreinsätze der Ministerrat trägt und dieser dann die Mitgliedsstaaten zur Kriegführung beauftragt (Art. I-40, 4+5)?
- Außenpolitik und Militäreinsätze der Entscheidungsbefugnis und Kontrolle der Parlamente entzogen sind? Das EU-Parlament wird lediglich regelmäßig "auf dem Laufenden gehalten" (Art. I-40, 8) und kann "Anfragen" stellen (Art. III-205, 2)?
- nicht einmal eine Kontrolle der Außenpolitik des Ministerrates durch den europäischen Gerichtshof möglich ist (Art. III-282)?
Stimmen Sie mir zu, dass diese Fakten in der Bevölkerung kaum bekannt sind und bewusst nicht propagiert wurden? Stimmen Sie mit mir über ein, dass unter dem Gesichtspunkt dieser (u. a.) Fakten es durchaus nachzuvollziehen ist, dass man sich einer Volksabstimmung in Dt. und vielen anderen betroffenen Ländern bewusst widersetzt?
Nur die Vorteile herauszustellen ohne die Nachteile zu nennen ist undemokratisch.
Mit freundlichen Grüßen,
E. Kühne.
Sehr geehrter Herr Dr. Kühne,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst mal habe ich überhaupt nicht vor, nur die positiven Seiten herauszustellen und Nachteile nicht zu benennen. Aber nun konkret:
Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass viele der von Ihnen benannten Fakten nicht allgemein bekannt sind. Ich glaube aber nicht, dass hier eine bewusste Mangelinformation vorliegt. In unserer Medienwelt gibt es eine kaum überschaubare Menge an Informationen, Fakten, Daten usw., auch zu diesem Thema. Inwieweit sich jeder Einzelne seine notwendigen Informationen beschafft, diese wertet und seine Schlüsse daraus zieht.... obliegt auch dem Bürger, der Bürgerin selbst.
Ich stütze deshalb Ihre Aussage einer bewussten Widersetzung zu einer Volksabstimmung nicht. Der Gang der Dinge war und ist in einer parlamentarischen Demokratie so nachvollziehbar und also, auch nach meiner Meinung, korrekt.
Aber, und damit gehe ich mit Ihnen konform:
Bei einer solch wichtigen Frage wäre das Instrument einer Volksabstimmung auf Bundesebene sicherlich angemessen gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller