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Detlef Müller
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Frage von Erwin L. •

Frage an Detlef Müller von Erwin L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Müller!
Ich bin Rentner, 71 Jahre, meine Frau 69 Jahre.
Ich habe 45 Jahre Rentenbeiträge geleistet. Meine Frau war nie berufstätig. Hat 2 Kinder erzogen. Weil wir einen angenehmen Ruhestand verleben wollten, habe ich 35 Jahre für eine Zusatzrente eingezahlt, um jetzt mit den Kindern und den 3 Enkelkindern auch mal auszugehen und Geschenke machen zu können.
Wir haben 20 Jahre meine Mutter wegen ihrer kleinen Rente unterstützen müssen. Haben unseren Kindern eine gute Ausbildung geboten und sie bei der Beschaffung von Eigentum beigestanden.
Meine Frau hat dann 7 Jahre meine Mutter gepflegt und bekommt dafür jetzt eine Rente von 45,- € und dadurch auch das Kindererziehungsgeld von 45,-- €, also zus. 90,-€
Da meine Mutter jetzt aber ins Seniorenheim gehen musste und ihre Rente mit Grundsicherung nicht ausreicht, werden wir zum Unterhalt herangezogen. Zu meinem Renteneinkommen werden auch die 90,-€ meiner Frau gerechnet.
Durch die jahrelange Unterstützung meiner Mutter hatten wir keine Möglichkeit eine Reserve zu schaffen. Unser Anwesen, Bj. 1898, renoviert 1971, m.Kredit,wird einen sehr hohen Erhaltungsaufwand bekommen. Da man uns jetzt meine zusätzliche Rente und die Rente meiner Frau wegnimmt, können wir uns keinen einigermassen Ruhestand---auch das mit Kindern u. Enkelkindern-- mehr erlauben. Wir haben auch keine Change etwas zurückzulegen für Reparaturen, Aushilfen usw..
Eine gewisse Reserve dürften wir ja haben, aber auch diese lässt man uns durch die Inanspruchnahme nicht bilden. Wenn mir etwas zustossen würde, könnte meine Frau von der dann verbleibenden Rente das Haus nicht mehr halten. Wir hatten bestimmt eine andere Vorstellung von dem von uns geplanten Ruhestand, für den wir in meinen Tätigkeitsjahren sehr, sehr hart haben sparen müssen!!!
Meine Frage: Warum werden solche Gesetze verabschiedet, ohne dass eine Abweichung, eine Sonderreglung usw. mit eingebaut wird, damit wie in unserem Fall noch etwas zur Seite gelegt werden kann?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Leenen,

vielen Dank für Ihre Mail, die mich sehr beschäftigt und auch berührt hat. Sie sprechen damit genau ein wichtiges Problem an, welches ich auch täglich, z.B. im Gespräch mit Bürgern, aber auch in der eigenen Familie erleben muss :
Inwieweit sind Gesetze, Verordnungen usw.überhaupt an die Lebenswirklichkeit, an die vielfältigen persönlichen Situationen angepasst? Es gibt dafür sehr viele Beispiele, denken Sie auch an die Gesetzgebung zu Hartz IV.
Viele Einzelregelungen wurden, nachdem die Gesetze verabschiedet worden sind, nachgebessert.
Ich habe das Gefühl, dass der Gesetzgeber und damit auch viele Abgeordnete den bezug zum "normalen" Leben etwas verloren haben. Und darum geht es mir auch ganz persönlich : Ich möchte die Erfahrungen "vor-Ort", die tatsächlichen Gegebenheiten, die konkreten Lebenssituationen stärker als bisher zur Sprache, zur Diskussion bringen.
Es geht eben nicht darum, Gesetze aus der Ministerien- bzw. Verwaltungswelt heraus zu schaffen, sondern ein Regel- und Verordnungswerk zu schaffen, dass die konkreten Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Dazu gehören, wie in Ihrem Falle auch, Ausnahme- und Sonderregelungen, damit die Gesetzeslage nicht anderen gewollten Vorgaben, wie eben z.B. der Altersvorsorge (auch Beispiel Hartz IV), entgegenläuft. Aber dazu brauchen wir Abgeordnete, die das reelle Leben auch noch wirklich kennen, es zur Kenntnis nehmen und versuchen, wirklich als Volksvertreter die Interessen der Wählerinnen und Wähler ernstzunehmen und sie auch entsprechend zu vertreten.
Das ist sehr langwierig, nicht einfach und braucht auch Verbündete. Aber es lohnt sich.

Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller

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