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Detlef Müller
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Frage von Thomas S. •

1. Soll der § 218 weiter entwickelt werden, wenn ja wie? 2. Halten Sie werdendes Leben für schützenswert? 3. Wenn ja, sehen Sie menschenfreundliche Ansätze für einen solch versuchten Schutz?

Guten Tag Harr Müller

Ihnen wurde die Frage gestellt, ob Sie sich für den staatlichen Auftrag einsetzen werden das Leben ungeborener Kinder zu schützen und gegen Forderungen nach Selbstbestimmung zu verteidigen .Ihre Antwort:

"Bei ihrer Art der Fragestellung und der Formulierung ist mir leider eine Beantwortung unmöglich. Ihre Fragestellungen sind teilweise stark suggestiv, ungenau oder verzerrend populistisch. Eine sachliche Auseinandersetzung zu wichtigen gesellschaftlichen politischen Themen mit Ihnen in dieser Art und Weise ist daher nicht möglich."

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/detlef-mueller/fragen-antworten/wie-werden-sie-dafuer-einstehen-den-staatlichen-auftrag-das-leben-ungeborenen-kinder-im-mutterleib-zu

Die Fragestellung sehe ich auch als suggestiv, deswegen möchte ich im gleichen Zusammenhang versuchen die benannte Thematik sachlicher anzugehen. Wie stehen Sie zum Schutz ungeborenen Lebens?

Viele Grüße Thomas Schüller.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage.

Selbstverständlich halte ich werdendes Leben, ungeborenes Leben für schützenswert. Aber ganz so trivial ist diese Frage nicht und kann auch nicht mit ja/nein beantwortet werden. Klar ist für mich ebenso, dass es Lebenssituationen gibt, in denen sich ein Paar oder eine Frau für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden kann oder auch muss.

Auch zur Frage, ab wann juristisch und ethisch von Leben gesprochen werden kann, gibt es verschiedene Auffassungen.

Für mich persönlich ist aber ganz klar, dass sich eine Frau in schwierigen Konfliktsituationen bis zur 12. Woche straffrei für eine Abtreibung entscheiden kann.

In der Familienplanung müssen Menschen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können - eigenständig, partnerschaftlich, und unabhängig vom Einkommen. Wir werden deshalb für einen kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln sorgen und gezielt die Erforschung von Verhütungsmethoden für Männer fördern.
Frauen und Paare, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen Zugang zu Informationen und einer wohnortnahen, guten medizinischen Versorgung - das gilt ambulant wie stationär. Deshalb müssen Länder und Kommunen dafür sorgen, dass Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten, Schwangerschaftsabbrüche als Grundversorgung anbieten. Wir erkennen die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen an und wollen auch deshalb den Paragraphen 219a abschaffen. Zudem stellen wir in Hinblick auf die Paragraphen 218 ff. fest: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.
Schwangere müssen selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden können. Bis zur vollendeten 12. Schwangerschaftswoche muss der Abbruch einer Schwangerschaft wohnortnah sowie kosten- und bedingungslos möglich sein. Dafür müssen Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches getroffen werden. Zudem müssen Frauen die nötige Unterstützung bekommen, wenn sie sich für einen Abbruch entscheiden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Frau, ihr dürfen keine bürokratischen oder juristischen Hürden in den Weg gelegt werden.
 

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Müller

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