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Derya Türk-Nachbaur
SPD
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Frage von Magnus R. •

Wie werden sie als Abgeordneter zum Gesetzesvorhaben der Aufweichung des Klimaschutzgesetzes und speziell der verbindlichen Sektorenziele stimmen und weshalb?

Warum muss ausgerechnet eine Rot-Grün-Gelbe Regierung das Klimaschutzgesetz aufweichen?
Wenn die Opposition das vor hätte, würden sie wahrscheinlich schärfsten Protest einlegen...

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

Ihr Engagement für ein effektives Klimaschutzgesetz begrüße ich ausdrücklich. Es war die SPD, die gegen harten Widerstand der Union in der letzten Legislaturperiode ein Klimaschutzgesetz erkämpft hat. Für dieses Gesetz werden wir auch weiterhin eintreten.

Mit dem Klimaschutzgesetz regeln wir verbindlich, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf eine Weiterentwicklung des Gesetzes geeinigt. Im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir den Gesetzentwurf sorgfältig beraten.

Wichtig ist, dass durch die Reform der Klimaschutzgesetzes nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen wird als nach dem bisherigen Gesetz. Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend sein soll. Dabei bleibt die Betrachtung der einzelnen Sektoren natürlich erhalten. In der nun anstehenden Diskussion wird es wichtig werden, dass eine Regelung gefunden wird, die den Druck zum Handeln auf die Bundesregierung aufrechterhält, falls sich abzeichnen sollte, dass die Ziele verfehlt werden sollten. Ein Aufweichen der Klimaziele wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben.

Wir müssen aber anerkennen, dass die Pflicht bei Zielverfehlung jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, nicht automatisch zur Einhaltung unserer Klimaziele führt. Insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich sind neben kurzfristigen Maßnahmen auch mehrjährige Programme erforderlich, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten können. Deshalb wollen wir das Klimaschutzgesetz weiterentwickeln und besser machen.

Der jetzige Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung künftig bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen muss. Grundlage bleibt wie bisher ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren. Um besser als bisher überprüfen zu können, ob wir uns auf dem richtigen Kurs zur Erreichung der Klimaziele befinden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass zukünftig die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung betrachtet wird. Das bedeutet: Mit den Emissionsdaten des Vorjahres wird in Zukunft auch die prognostizierte Emissionsentwicklung für die Jahre bis 2030 dargestellt. Es wird für jeden Sektor geprüft, ob die CO2-Minderung ausreicht, um die Ziele zu erreichen.

Die Einhaltung der Klimaschutzziele und der damit erlaubten Emissionsmengen soll gemäß dem Gesetzentwurf zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Die sektorübergreifenden Jahresemissionsmengen werden damit zur zentralen Steuerungsgröße des Klimaschutzgesetzes. Zukünftig soll also zuallererst die Summe der Gesamtemissionen in den Jahren 2021 bis 2030 entscheidend sein.

Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Dazu müssen weiterhin gerade jene Sektoren beitragen, die Ziele verfehlen.

Im Rahmen der Novelle des Klimaschutzgesetzes muss auch der Aspekt diskutiert werden, wie das Parlament mehr Verbindlichkeit gegenüber der Bundesregierung erreichen kann. Der aktuelle Bericht des Expertenrates für Klimafragen hat gezeigt, dass es im Klimaschutz weiterer Anstrengungen bedarf, obwohl die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Klimas auf den Weg gebracht hat. Daher werde ich mich auch weiterhin mit Hochdruck für engagierten Klimaschutz einsetzen.

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