Hat Deutschland den Mut, amerikanische Kriegsverbrechen/Völkerrechtsverstöße zu untersuchen?
Sehr geehrte Frau Türk-Nachbaur,
eine einfache Frage, für die ich nirgends Informationen finde und die mich schon lange vor dem Ukrainekrieg beschäftigt, als nichts mit Russland zu tun hat.
1. Ist Deutschland fähig und ggf. auch willig, amerikanische Kriegsverbrechen/Völkerrechtsverstöße zu verfolgen?
2. Gibt es bilaterale Verträge mit den USA, die uns dies verbieten?
H. R.
Liebe Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Politiker ist es meine Aufgabe, meine Antwort neutral und sachlich zu halten und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
- Deutschland hat die Pflicht, Kriegsverbrechen und Völkerrechtsverstöße zu untersuchen und gegebenenfalls zu verfolgen, unabhängig von der Nationalität der Täter. Das Völkerstrafgesetzbuch sieht die Verfolgung von Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und illegalen Angriffskriegen vor. In der Vergangenheit hat Deutschland US-amerikanische Verbrechen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und dem sogenannten "Krieg gegen den Terror" untersucht und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
- Es gibt keine bilateralen Verträge zwischen den USA und Deutschland, die uns daran hindern, Kriegsverbrechen oder Völkerrechtsverstöße zu verfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass politische und diplomatische Überlegungen eine Rolle spielen können und dass die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Völkerrechtsverstößen eine komplexe Angelegenheit ist, die von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Beweislage, der Zuständigkeit der Gerichte und der politischen Willensbildung.
Ich bin der Meinung, dass es wichtig ist, offene und konstruktive Kommunikation zwischen Deutschland und den USA zu fördern. Dabei dürfen jedoch grundlegende Prinzipien des Völkerrechts nicht vernachlässigt werden. Die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Völkerrechtsverstößen ist ein wichtiger Schritt, um eine gerechtere und friedlichere Welt zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen,
Derya Türk-Nachbaur