Warum haben sie gegen Transparenzregelungen für Abgeordnete (Antrag vom 26.03.2021) gestimmt?
Moin Herr Rohde,
in Ihrer Antwort auf die Frage zum Lobbyregister vom 01. August 2021 setzen Sie sich für mehr Transparenz ein und machen auf Ihrer Website alle Treffen mit Lobbyisten öffentlich. Dennoch haben Sie gegen den Antrag der Linken und Grünen für Transparenzregelungen für Abgeordnete gestimmt, widerspricht sich das nicht?
Sehr geehrter Herr T.,
ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 21. September und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit.
Sie haben völlig Recht: Transparenz ist mir sehr wichtig. Als Abgeordnete werden wir von den Menschen in Deutschland dafür bezahlt, dass wir sie vertreten. Wer sein Mandat statt dessen benutzt, um sich zu bereichern, hat im Bundestag nichts verloren! Deshalb hätte ich mir schon lange schärfere Regeln für die Nebentätigkeiten von Abgeordneten gewünscht. Dies wurde jedoch jahrelang von CDU und CSU blockiert. Erst die Masken- und die Aserbaidschan-Affäre, bei der mehrere Abgeordnete der Unionsfraktion enttarnt wurden, hat auch die CDU aufgerüttelt und es möglich gemacht, dass wir in diesem Jahr scharfe Regeln für mehr Transparenz geschaffen haben.
Zum von Ihnen angesprochenen Zeitpunkt Ende März hatten wir gerade ein Lobbyregister für den Deutschen Bundestag beschlossen, das eine Registrierungspflicht und Verhaltensregeln für InteressenvertreterInnen vorsieht. Zudem waren wir dabei, einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit CDU und CSU vorzubereiten. Der Antrag der Linksfraktion hätte dem vorgegriffen, deshalb haben wir seinerzeit nicht zugestimmt. Die neuen Regelungen haben wir letztlich im Juni dieses Jahres beschlossen - übrigens nicht nur mit der Mehrheit von SPD und CDU/CSU, sondern auch mit den Stimmen der Linken und Bündnis 90/Die Grünen.
Was gilt jetzt? Bislang mussten Abgeordnete Nebeneinkünfte nur in Stufen statt auf Euro und Cent angeben, und das auch nur, wenn die Summe 10.000 Euro im Jahr überstieg. Diese Summe haben wir auf 3.000 Euro im Jahr abgesenkt und festgesetzt, dass genaue Summen angegeben werden müssen. Auch Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Gewinne zum Beispiel in Form von Dividenden müssen nun angegeben werden. Wir haben Abgeordneten bezahlte Lobbytätigkeit und Vorträge gegen Honorar verboten. Und wir haben das Strafmaß für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit verschärft. Jetzt ist auch schwarz auf weiß klar: Das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Verbrechen!
Mit dieser Neuregelung haben wir ein ganz neues Maß an Transparenz geschaffen. Aber für mich ist auch klar, dass Regeln und Gesetze nur eine Seite der Medaille sind - sie müssen auch mit Leben gefüllt werden. Dafür ist eine Öffentlichkeit, die kritisch auf Lobbyismus im Parlament blickt, entscheidend. In diesem Sinne danke ich Ihnen noch einmal für Ihre Frage und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde