Moin Herr Rohde. können Sie sich vorstellen ein AFD Verbot zu unterstützen? Grüße aus OL
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Mail, die mich am 11. Januar dieses Jahres erreicht hat. Als direkt gewählter Abgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen natürlich darauf.
Sie fragen nach meiner Haltung zur Prüfung eines AfD-Verbotes. Ich teile Ihre Sorge und erkenne deutlich die verfassungsfeindliche Haltung der AfD. Diese wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei deutlich.
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit. Danach sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei fest, ordnet es deren Auflösung an, verbietet die Gründung einer Ersatzorganisation und kann die Einziehung des Parteivermögens zu gemeinnützigen Zwecken aussprechen. Weiterhin verlieren Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dieser Partei angehören, nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 des Bundeswahlgesetzes ihr Mandat.
Richtigerweise sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei hoch. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. Wie in jedem ordentlichen Gerichtsverfahren müssen in einem Parteiverbotsverfahren eindeutige Beweise vorgebracht werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt qua seines Auftrags Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die AfD gilt hier bereits als Verdachtsfall. Ich setze großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamts.
Sobald weitere Erkenntnisse aus der Beobachtung vorliegen, werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion damit auseinandersetzen und entscheiden, ob wir uns für eine Beantragung des Verbots der AfD einsetzen. Olaf Scholz hat es auf den Punkt gebracht: „Wir schützen alle – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder wie unbequem jemand für Fanatiker mit Assimilationsfantasien ist“. Die Ergebnisse des Recherchezentrums Correctiv zum Geheimtreffen von AfD-Funktionären mit offen Rechtsextremen dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben. Als Ampel-Fraktionen haben wir daher den Generalbundesanwalt in den Innenausschuss eingeladen.
Zur Wahrheit gehört dazu: Das rechtsextreme Gedankengut, das sich in der AfD als Partei kanalisiert, wird durch ein Parteiverbot nicht verschwinden. Gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion und der SPD geführten Bundesregierung setze ich mich für eine demokratische Streitkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Primäres Ziel muss es deshalb sein, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.
Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne wieder an mich oder mein Team wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde
Mitglied des Deutschen Bundestages
Haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
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Dennis Rohde MdB
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