Wie stehen die zu dem Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?
Rechtsextreme Demokratiefeindlichkeit darf nicht salonfähig werden (bzw. bleiben). Die Ereignisse in Thüringen zeigen - wir müssen handeln bevor es zu spät ist. Das ist unsere Verantwortung als Demokratie.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 1.Oktober und das damit verbundene Vertrauen. Als direkt gewählter Abgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen sehr gerne.
Zunächst möchte ich Ihnen danken, dass Sie sich für unsere freiheitliche Demokratie einsetzen. Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Menschen wie Ihnen. Ohne Demokraten, die sie mit Leben füllen, ist eine Demokratie leider sehr anfällig, wie uns die Geschichte lehrt.
Ich kann Ihre Sorge sehr gut verstehen. Sie haben Recht: Die AfD ist eine rassistische, menschenverachtende Partei, die keine Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft bietet. Mit der AfD wird nichts besser in Deutschland. Ihre arbeitnehmerfeindliche Politik gefährdet sichere Jobs, Familien, die Landwirtschaft und die Vielfalt in unserem Land. Als SPD werden wir die AfD immer inhaltlich stellen und bekämpfen. Das ist unsere politische Aufgabe und unsere historische Pflicht.
Richtigerweise sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei hoch. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. Wie in jedem ordentlichen Gerichtsverfahren müssen in einem Parteiverbotsverfahren eindeutige Beweise vorgebracht werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt qua seines Auftrags Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die AfD gilt hier bereits als Verdachtsfall. Ich setze großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamts.
Sobald weitere Erkenntnisse aus der Beobachtung vorliegen, werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion damit auseinandersetzen und entscheiden, ob wir uns für eine Beantragung des Verbots der AfD einsetzen. Denn ein gescheitertes Verbotsverfahren nutzt nur einem: der AfD. Das rechtsextreme Gedankengut, das sich in der AfD als Partei kanalisiert, wird durch ein Parteiverbot nicht verschwinden. Gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion und der SPD geführten Bundesregierung setze ich mich für eine demokratische Streitkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Primäres Ziel muss es deshalb sein, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.
Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne wieder an mich oder mein Team wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde