Hallo Herr Rohde, was gedenken Sie tun, den sehr vielen Menschen mit Impfschäden ( arbeitsunfähig) zu helfen?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 02. August 2022. Als direkt gewählter Abgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen natürlich gerne darauf.
Personen, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden, haben bestimmte Rechte und müssen bestimmte Pflichten erfüllen, die arbeitsschutzrechtlich geregelt sind. Dazu gehört die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, aber auch die Einreichung von Krankmeldungen durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin. Die Art der Diagnose beeinflusst dabei die Rechte der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht.
Für Impfschäden, die durch öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, ausgelöst worden sind, gilt weiterhin das soziale Entschädigungsrecht. Im §60 des Infektionsschutzgesetzes wird geregelt, dass Geschädigte auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Es muss aber vom Versorgungsamt des Landes geprüft werden, ob die gesundheitliche Schädigung im Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten ist.
Weitere Informationen darüber können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html .
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde