Frage an Dennis Rohde von Harald M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Rohde,
mit einiger Verwunderung habe ich gerade im Göttinger Tageblatt gelesen, dass "der Haushaltsausschuss beschlossen hat, Forschungsgelder für erneuerbare Energien ab 2021 um 90 Prozent zu reduzieren".
Meine Frage an Sie: Wie passt dieser Beschluss in den Zusammenhang mit Klimaschutz und der Energiewende?
Ich kann nur vermuten, dass der Haushaltsausschuss ...
1. diesen Zusammenhang nicht erkannt hat;
2. die Forschungsaktivitäten dem Markt überlassen werden sollen, also wieder neoliberales Denken;
oder ganz allgemein
3. die Reden zur Energiewende inhaltlich nicht so gemeint sind.
Immer wieder wird auch im Bundestag darüber debattiert, dass mehr Geld in die Forschung und Entwicklung erneuerbarer Energien investiert werden muss, um die beschlossene Energiewende umzusetzen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Wie soll das ohne öffentlich finanzierte Forschungsvorhaben gehen? Wenn ich mir die Beschlüsse des letzten SPD-Parteitages durchlese finde ich im "Beschluss 6: Wir bauen unser Land um: sozial, ökologisch, demokratisch, gerecht" auf Seite 2 folgende:
"Um diese Menschheitsaufgaben zu meistern, brauchen wir jetzt einen Green New Deal. Das
bedeutet für uns massive Investitionen und aktive staatliche Steuerung, also einen
Klimaschutz und eine Investitionspolitik für die Vielen. Konkret heißt das: Wir brauchen
starke soziale und ökologische Spielregeln für den Markt, um durch soziale und technische
Innovationen neue Lösungen hervorzubringen und damit Arbeitsplätze neu zu schaffen oder
zu modernisieren und sichere Einkommen und Perspektiven zu eröffnen. Dies erfordert eine
Erneuerung der Infrastruktur und Investitionen in die Modernisierung von Wirtschaft und
Gesellschaft, so dass soziale und ökologische Interessen nicht mehr an den Rand gedrängt
werden können, sondern im Zentrum der Ökonomie stehen."
Der Beschluss des Haushaltsausschusses spiegelt diese für mich nicht wieder.
Mit freundlichen Grüßen
H. M.
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Januar, in der Sie Fragen zu einem Beschluss des Haushaltsausschusses zu Forschungsgeldern für erneuerbare Energien ab 2021 stellen.
Sie fragen, wie der genannte Beschluss im Zusammenhang mit Klimaschutz und der Energiewende steht und weshalb der Haushaltsauschuss den Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft so beschlossen hat.
Zunächst einmal möchte ich betonen, dass es keine Kürzungen bei der Energieforschung geben wird. Zwar sind neue Bewilligungen für Energieforschungsprojekte im Vergleich zu den Vorjahren nur noch eingeschränkt möglich, was aber damit zusammenhängt, dass die Bewilligungen für die Jahre ab 2020 schon in den Vorjahren erfolgt sind.
Gerne möchte ich Ihnen den Sachverhalt aber noch detaillierter beschreiben. Der Haushaltsplan eines Ressorts ist so strukturiert, dass Unterteilungen in Kapitel im Sinne von Einnahmen, Ausgaben und spezifische Themenbereiche vorgenommen werden. Innerhalb eines Kapitels werden ähnliche Ein- oder Ausgaben innerhalb eines Titels zusammengefasst.
Der Betrag des Titels für Energieforschung im Bundeswirtschaftsministerium sinkt um insgesamt 99 Millionen Euro, da etliche bereits veranschlagte Mittel innerhalb des Haushalts des Bundeswirtschaftsministeriums umgeschichtet wurden. Es wurden zum Beispiel 100 Millionen Euro, die für Reallabore der Energiewende vorgesehen waren, auf Wunsch des Hauses in einem neuen Titel im Energie- und Klimafonds (EKF) veranschlagt. So werden alle Maßnahmen, die zu einer Minderung des CO2- Ausstoßes führen, in einem Titel gebündelt. Gleichzeitig wurden 15 Millionen Euro für das Förderprogramm Energieeffizienz der Industrie aus dem EKF in den von Ihnen genannten Energieforschungstitel geschoben. Darüber hinaus wurden Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro für die schon bisher im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung realisierten "Energiewendeprojekte" aus dem Energieforschungstitel in den Industrieforschungstitel umgesetzt.
Sie sehen, die Mittel, die für die Energieforschung gedacht waren, stehen auch weiterhin zur Verfügung. Der Titel im EKF für die Reallabore der Energiewende wurde insgesamt mit 115 Millionen Euro ausgestattet und verfügt somit über mehr Mittel als ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen.
Mit der Umschichtung der Barmittel gehen auch Umschichtungen der sogenannten Verpflichtungsermächtigungen einher. Mithilfe dieser Verpflichtungsermächtigungen kann das Ministerium im laufenden Haushaltsjahr Verträge abschließen, deren Bezahlung dann in den Folgejahren erfolgt. Die im Titel Energieforschung „gestrichenen“ Verpflichtungsermächtigungen tauchen somit in den oben bereits genannten Titeln wieder auf und wurden neu veranschlagt.
Die Umschichtung der Mittel hat also rein haushälterische Gründe und ist nicht mit einer Mittelkürzung bei der Energieforschung des Bundeswirtschaftsministeriums verbunden. Somit sorgen wir auch weiterhin dafür, dass Deutschland seinen Beitrag zur Energiewende leistet und bleiben auch den Parteibeschlüssen treu, den Rahmen für eine erfolgreiche Klimapolitik zu schaffen.
Ich danke Ihnen noch einmal für Ihre Nachricht und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde