Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Thomas S. •

Frage an Dennis Rohde von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag,

in der SPD wird derzeit ja viel über Anpassungen bei Hartz 4 gesprochen.

Ich finde es besonders ungerecht, dass Hausbesitzer, wenn das Haus nicht "angemessen" ist (80qm), bekommt man keine Hartz 4 Unterstützung vom Staat. Das bedeutet, dass man jahrzehntelange eingezahlt hat, nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit keine Unterstützung mehr bekommt. Man muss erst das Haus verkaufen.

Das finde ich sehr ungerecht, denn damit werden genau die Leute bestraft, die immer fleißig ihre Arbeit gemacht haben, sparsam waren und eben nicht alles verjubelt haben.

Plant die SPD dafür auch Anpassungen?

Sowas hilft übrigens auch der Bekämpfung der AFD (bin großer Gegner der Partei), denn derzeit bekommen Flüchtlinge immer eine Unterstützung, auch nach 1 Jahr und stehen somit besser da, wie langjährige Arbeitnehmer.

Freundliche Grüße
T. S.

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Januar und die Mühe, die sie sich gemacht haben, mir hier auf Abgeordnetenwatch zu schreiben. Als direkt gewählter Abgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen sehr gerne darauf.

Ihre Sorge um den Verkauf des Hauses bei längerer Arbeitslosigkeit als ein Jahr kann ich verstehen. Es macht Angst sich vorzustellen, dass man sein Zuhause verliert, weil keine finanziellen Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gezahlt werden. Ich teile Ihre Meinung, dass für den Immobilienbesitz bei ALG II-Bezug eine vernünftige Lösung gefunden werden sollte. Denn: Wenn Empfänger von ALG II die Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie sind, können sie nicht davon ausgehen, Unterstützung vom Staat zu erhalten, wenn das Haus oder die Wohnung eine bestimmte Größe übersteigt. Dies hat in dem Fall das Sozialgericht Detmold entschieden (Az.: S18 AS 924/14).

Auch deshalb liegen seitens der SPD aktuell eine Reihe von Reformvorschlägen für die Gestaltung unseres Sozialstaates auf dem Tisch und werden sowohl intern als auch innerhalb der großen Koalition Möglichkeiten der Umsetzung diskutiert. Für Ihren Fall besonders wichtig ist der Vorstoß meiner Partei, dass Ersparnisse und Eigentum besser, d.h. in größerem Umfang, geschützt werden. Dazu hat der SPD-Parteivorstand erst vergangene Woche in seinem „Konzept „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit“ ganz konkrete Vorstellungen formuliert: „Beim Übergang von ALG-I in das Bürgergeld muss die Lebensleistung besser anerkannt und geschützt werden. Der vorübergehende Bezug des Bürgergeldes darf sich nicht sofort auf den Wohnort auswirken oder Menschen zwingen, das Gesparte aufzubrauchen. Wir wollen Menschen diese Sorgen nehmen und sie dabei unterstützen, sich auf die Arbeitsplatzsuche konzentrieren zu können. Deswegen werden wir bei denjenigen, die aus dem Bezug von ALG I kommen, für zwei Jahre Vermögen und die Wohnungsgröße nicht überprüfen. Wir wollen auch den Schutz von selbst genutztem Wohneigentum ausweiten und eine entsprechende Regelung für Mieter schaffen. Niemand, der auf den Bezug des Bürgergelds angewiesen ist, soll in dieser Zeit seine Wohnung verlassen müssen.“ Zudem unterstütze ich den Vorschlag von Martin Schulz, das Arbeitslosengeld Q einzuführen. Dies würde bedeuten, dass diejenigen, die sich in einer Weiterbildung befinden, längeres und höheres Arbeitslosengeld erhalten und nicht sofort nach einem Jahr Grundsicherungsleistungen beziehen müssen. Dies dient zum einen der möglichen beruflichen Neu- oder Umorientierung und zum anderen der Möglichkeit, Eigentum und Erspartes länger unangetastet behalten zu können. Die SPD konnte im letzten Jahr bereits die Einführung des Qualifizierungschancengesetz durchsetzen, was diese Punkte bereits aufgreift und Jobperspektiven für diejenigen schafft, die schon lange arbeitslos sind.

Erlauben Sie mir bitte noch einen ergänzenden Hinweis, den man in dieser Diskussion nicht vergessen darf: Viele Berufsstätige, vor allem in den Städten und Ballungsgebieten, haben aufgrund der Preise für Wohneigentum, wechselnden Arbeitsorten oder aufgrund ihrer Familienbiografie schlichtweg nicht die Möglichkeit, Immobilieneigentum zu erwerben. Insofern muss man bei allen Änderungen aufpassen, dass nicht an einer Stelle ein vernünftiger Ausgleich stattfindet, der an anderer Stelle zu einer Unwucht führen.

Zudem liegt es mir am Herzen zu betonen, dass ich der festen Überzeugung bin, dass Geflüchtete in Deutschland unterstützt werden müssen, um ein würdiges Leben aufbauen zu können. Dafür erhalten sie ähnliche Unterstützungsleitungen wie EmpfängerInnen von ALG II, allerdings mit Auflagen, wie bspw. den Besuch von Sprachkursen. Dies dient einer zügigen Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. Da leider viele falsche Informationen dazu kursieren, möchte ich gerne noch diesen Link der Bundesregierung empfehlen:

https://www.deutschland-kann-das.de/dekd/politik/aktuelles/welche-leistungen-stehen-anerkannten-fluechtlingen-zu--511848

Dort wird übersichtlich und vor allem korrekt dargestellt, welche Leistungen Geflüchtete, subsidiär Schutzbedürftige und Asylbewerbende tatsächlich erhalten. Die Wahrheit und korrekte Information sind, so finde ich, immer noch die beste Voraussetzung, das Erstarken radikaler Positionen – rechts wie links – zu verhindern.

Für mich persönlich ist klar, dass über entscheidende Anpassungen der Sozialhilfe diskutiert werden muss, damit die Leistungen der wirklichen Lebenswelt entsprechen und möglichst viele Arbeitslose wieder in Arbeit gebracht werden können. Dafür werde ich mich auch in Zukunft einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

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