Frage an Dennis Rohde von Wolfgang H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Rohde,
heute erhielt ich von der Stadt Oldenburg, eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro, wegen einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 6 km/h!
Soweit - so gut bzw. nicht gut!
Nun habe ich eine Woche Zeit zur Zahlung erhalten, ansonsten wird die Verwarnung nicht wirksam und es wird ggfs. ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches deutlich höhere Kosten verursachen kann - wenn der Stellungnahme im Anhörungsbogen nicht statt gegeben wird!
Meine Frage: Ich fahre am nächsten Tag in Urlaub (Ausland) und bleibe dort länger als eine Woche! In einem Gespräch mit der Bußgeldstelle in Oldenburg wurde mir nahegelegt, die Post von einer anderen Person öffnen zu lassen, damit ich rechtzeitig zahlen kann.
Das finde ich skandalös! Wie kann der Gesetzgeber ein solches Gesetz anwenden lassen, dass mich verpflichtet, meine Schreiben (ggfs. vom Finanzamt usw.) von einer anderen Person (Nachbarn u.a.) öffnen zu lassen? Was ist bei einer Einlagerung? Ist auch der Nachbar o.a. verpflichtet, die ggfs. nicht berechtigten Zahlungen vorzunehmen?
Hier ist schnellstens Abhilfe zu schaffen. Forderungen an Finanzämter usw. lassen monatelang auf sich warten - ohne Zahlung von Zinsen!
Hier bitte ich einmal um ihre Stellungnahme und was ggfs. das Datenschutzgesetz hierzu aussagt!?
Sehr geehrter Herr Hein,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden und Ihr damit verbundenes Vertrauen.
Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen: natürlich sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Post durch einen Nachbarn oder jemand anderen öffnen zu lassen, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Bußgeldstelle der Stadt Oldenburg Sie dazu verpflichtet hat.
Ich würde Sie trotzdem bitten, sich mit Ihrem Anliegen ggf. an eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung zu wenden. Rechtliche Einzelfallberatungen und sich daraus ableitende Handlungsempfehlungen sind mir als Bundestagsabgeordneter leider nicht möglich.
In der Hoffnung auf Ihr Verständnis verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde