Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Helge M. •

Frage an Dennis Rohde von Helge M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Warum wird Fracking nicht verboten? Fracking freies Deutschland!

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mügge,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum wichtigen und vieldiskutierten Thema "Fracking". Ich bin dankbar, dass Sie mir die Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen.

Zunächst eine ganz präzise Antwort zu Ihrer Frage: Da in Deutschland das Grundgesetz mit seinem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt. Ein Pauschalverbot einer Technologie ist bei uns so nicht möglich. Es würde wenig helfen, ein allgemeines Verbot zu beschließen, welches dann vor Gericht wieder gekippt wird.

Lassen Sie mich jedoch noch ein paar Worte zu dem Gesetzentwurf schreiben, der zur Beratung steht. Zunächst ist mir eines ganz wichtig: Bei jeder Regelung zum Fracking muss der Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser absoluten Vorrang haben! Deswegen begrüße ich es auch, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Verbot von unkonventionellem Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein vorsieht. Gasförderung zum Schaden von Menschen und Natur ist mit der SPD nicht zu machen. Der gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitete Gesetzentwurf ist nunmehr vom Bundeskabinett beschlossen worden. Er zielt darauf ab, bestehende Regelungen im Berg- und Wasserrecht zu konkretisieren und zu verschärfen.

Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Schiefer- und Kohleflözgestein (unkonventionelles Fracking) oberhalb von 3.000 Metern soll damit verboten werden. Ausschließlich wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt sollen unter strengen Auflagen möglich sein. Die dabei verwendeten Frackflüssigkeiten dürfen nicht wassergefährdend sein.

Ab 2018 soll das kommerzielle Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein ausschließlich dann genehmigt werden, wenn eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der beantragten Technologie in einer bestimmten geologischen Formation attestiert hat. Die tatsächliche Genehmigung bleibt aber in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörde der Länder, die durch das Votum der Expertenkommission nicht gebunden ist. Das heißt: Auch wenn die Kommission die Unbedenklichkeit attestiert hat, können die Länder ein Verbot aussprechen.

Das bereits heute praktizierte, sogenannte „konventionelle“ Fracking zur Gasförderung u. a. in Sandgesteinen soll weiterhin durchführbar sein. Die hier bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, beispielsweise der Umgang mit Lagerstättenwasser, sollen aber deutlich verschärft werden. Für alle Frackingvorhaben werden Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich vorgeschrieben, was die Transparenz und Beteiligung im Genehmigungsverfahren deutlich verbessert. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit zwingend durchzuführen.

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf nach wie vor in den Beratungen, in denen wir weitere Verbesserungen durchsetzen wollen. Beispielsweise wird die SPD dafür sorgen, dass der Schutz der Umwelt, insbesondere unseres Trinkwassers dabei ein zentrales Anliegen bleibt.

Ich hoffe, ich habe damit einige Ihrer Sorgen bezüglich des Gesetzentwurfes entkräften können. Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Anfrage.

Herzliche Grüße

Dennis Rohde

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