Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Sven M. •

Frage an Dennis Rohde von Sven M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Rohde,

im Bundestagsradar des Spiegel habe ich erkennen können, das Sie im Ausschuss "Recht und Verbraucherschutz" engagiert sind.

Im Rahmen eines Zivilprozesses habe ich rein zufällig durch einen Inkassounternhemer erfahren, dass es in Zukunft für Inkassobüros möglich sein soll, den Gläubiger vor Gericht zu vertreten.

Es geht da ja nicht einfach um ein "Wegbrechen" einer Einnahmequelle für Anwälte, sondern es geht darum, dass dann unqualifizierte rechtliche Vertretung vor den Amtsgerichten um sich greift.

Begründung hierfür: die Verbraucherzentralen berichten in einer Studie darüber, dass selbst bei begründeten Forderungen von Inkassobüros sehr häufig unbegründete Nebenforderungen verlangt warden.

Diese Studie des VZBV spricht doch Bände:

http://zap.vzbv.de/45648cb7-7640-45b2-a8ff-f34458e690c9/Inkasso-Auswertung-vzbv-Stand_2014.pdf

Besonders die Kreisgrafik der Auswertung dort.

Nur 1 % der untersuchten Forderungen waren klar berechtigt.

15 % waren unklar.

Der gesamte Rest von 84 Prozent war klar unberechtigt.

Das beweist, dass Inkassobüros in Deutschland derzeit zum großen Teil Rechtsdienstleistungen ausführen, deren Qualität äußerst zweifelhaft sind. Die Folgen daraus, wenn man diesen Unternehmen jetzt auch noch den Zugang zu den Verfahren an Amtsgerichten eröffnet, wären fatal. Hierfür fehlt diesen Unternehmen ganz offensichtlich sowohl die fachliche als auch die ethische Qualifikation.

Angesichts der 84 Prozent ungerechtfertigter Forderungen würde die Möglichkeit einer Klage des Inkassobüros vor dem Amtsgericht als weiteres unlauteres Druckmittel zur Beitreitung nicht bestehender Ansprüche wirken - auch wenn in Wirklichkeit eine Klage gar nicht beabsichtigt wird.

Mich würde Ihre Meinung hierzu interessieren - gleichwohl wie einen Hinweis, ob Ihnen diese Pläne bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Mayer

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und die damit verbundene Möglichkeit, einen wichtigen Sachverhalt aufzuklären bevor es dort Missverständnissen kommt.

Inkassounternehmen dürfen Gläubiger nicht vor Gericht vertreten. So hat es das Amtsgericht Köln im Jahr 2012 festgestellt (Beschluss vom 04.11.2012; 72 IN 336/06). Dabei gibt es lediglich eine eng umrissene Ausnahme. So ist gemäß der Insolvenzordnung im Insolvenzverfahren im Rahmen der Forderungsfeststellung die Vertretung des Gläubigers durch Inkassounternehmen gestattet. Diese Vertretung ist auch im entsprechenden Abschnitt des Schuldenbereinigungsplanverfahrens erlaubt. Inkassounternehmen dürfen die Vertretungsleistung also NUR bei der Feststellung der Forderungshöhe übernehmen, bei darüber hinausgehenden Vorgängen vor Gericht sollte der Gläubiger einen Rechtsanwalt beauftragen.

Eine Änderung dieser Regelung ist derzeit nicht geplant.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und Ihnen etwaige Bedenken nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

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