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Deborah Düring
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Bernd R. •

Woraus leiten Sie das Recht der Ukraine zur freien Bündniswahl bezüglich der NATO ab?

Ist nicht in Artikel 10 des Nordatlantikvertrages der NATO (https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_17120.htm?selectedLocale=de) festgelegt, dass man der NATO nicht auf eigenen Entschluss beitreten kann, sondern eingeladen werden muss.

Und ist nicht Voraussetzung für eine Einladung in die NATO, dass der eingeladene Staat in der Lage sein muss, zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen!!!

Zu diesem Thema gibt es auch zahlreiche diesbezügliche Äußerungen des ehemaligen Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses Harald Kujat.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.

Die freie Bündniswahl leitet sich aus der Schlussakte von Helsinki (1975) und der Charta von Paris (1990) ab – zwei Grundlagendokumenten der europäischen Friedensordnung. Beide Dokumente hat die damalige Sowjetunion, der Vorgängerstaat Russlands, unterschrieben. 

Herzliche Grüße,

Deborah Düring

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