An welche konkreten Anpassungen (Erleichterungen?) denken Sie, wenn Sie eine Anpassung der Förderrichtlinien für kleine und lokale NGOs in der EZ fordern? Welche Förderrichtlinien meinen Sie konkret?
Meine Frage nimmt Bezug auf den Artikel im Magazin „Was vor Ort zählt“ - April 2023 – Seite 14 & 15.
Ich vermute es ist insb. die Projektförderung Private Träger (über bengo) gemeint – ggf. aber auch andere Fördertöpfe? Eine sinnvolle Erleichterung wäre meiner Ansicht nach u.a. die Verlängerung der Verausgabungsfrist oder die Zulässigkeit von Fremdsprachen in Beleglisten/Berichten (über Englisch hinaus).
Andererseits kann es aber auch sein, dass Sie in dem genannten Artikel etwas ganz anderes meinen, nämlich dass Organisationen im globalen Süden direkt Zugang zu Fördermitteln haben ohne „Umweg“ über die "üblichen" deutschen Organisationen. Die Formulierung in dem Artikel ist hier nicht eindeutig.
Ich würde mich freuen, wenn aus Ihrer Antwort auch hervorgehen würde, was Sie zwischenzeitlich schon haben erreichen können (der Artikel stammt ja aus April 2023).
Sehr geehrter Uwe H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir Grüne setzen uns für Verbesserungen ein, um kleine und lokale NGOs, die oft gute Zugänge und Kooperationsformen vor Ort haben, besser zu unterstützen. Einige der Verbesserungen, für die wir uns einsetzen, betreffen u.a. die von Ihnen angesprochenen Förderrichtlinien der Privaten Träger im BMZ sowie die Verlängerung der Verausgabungsfrist oder die Zulässigkeit von Fremdsprachen in Beleglisten/Berichten. Das ist allerdings ein längerfristiger Prozess.
Einige Fortschritte im Förderungssystem konnten wir im letzten Jahr bereits machen. Darunter:
1. Erleichterung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns:
Das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist problematisch für Zuwendungsempfänger, da sie keine Maßnahmen durchführen oder Verträge abschließen dürfen, bevor sie eine Zusage erhalten (auch wenn sie diese Förderung wiederkehrend bekommen haben). Dies führt zu Verzögerungen und schlechteren Vertragskonditionen.
Fortan können Organisationen mit wiederkehrenden Zuwendungen bei Förderungen bis zu 500.000 EUR direkt nach Antragstellung mit Maßnahmen beginnen.
2. Verbesserte Anrechenbarkeit von Spenden:
Bisher wurden nicht zweckgebundene Spenden vollständig von der Fördersumme abgezogen. Ab 2024 verbleiben 70% der Spenden bei den Zuwendungsempfängern. Dies fördert die Spendenakquise für staatlich bezuschusste Projekte und verbessert die finanzielle Situation gemeinnütziger Organisationen.
3. Festbetragsförderung bei Zuwendungen an Kommunen:
Aktuell basieren die meisten Bundesförderungen auf exakten Kostenschätzungen und detaillierten Verwendungsnachweisen, was einen hohen Verwaltungsaufwand verursacht. Ab 2024 müssen Zuwendungen an Kommunen bis zu 6 Mio. Euro als Festbetragsförderung gewährt werden, mit vereinfachten Nachweisverfahren. Dies reduziert die Bürokratie und erleichtert die Durchführung kleinerer Projekte.
Wir werden uns weiterhin für die Verbesserung der Unterstützung von NGOs einsetzen.
Vielen Dank nochmal für Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Deborah Düring