Unter welchen Umständen könnten Sie akzeptieren, dass Asylverfahren in Staaten außerhalb der EU abgewickelt werden?

Hallo Herr Z.,
Die Abwicklung von Asylverfahren in Staaten außerhalb der EU ist aus menschenrechtlicher, rechtlicher und praktischer Sicht höchst problematisch. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für ein faires, rechtsstaatliches und humanes Asylsystem ein, das Schutzsuchenden gerecht wird. Eine Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten würde diesem Anspruch in der Regel widersprechen. Damit ein solches Modell überhaupt in Betracht käme, müssten zentrale Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört die uneingeschränkte Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Schutzsuchende dürften keinesfalls in Verfolgerstaaten zurückgeschoben werden, und es müsste sichergestellt sein, dass sie Zugang zu einem unabhängigen, transparenten und rechtsstaatlichen Verfahren erhalten, einschließlich rechtlicher Beratung und Unterstützung. Darüber hinaus muss die Unterbringung menschenwürdig sein, mit Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung, anstatt dass Menschen in Lagern unter prekären Bedingungen festgehalten werden. Die EU darf sich nicht aus ihrer Verantwortung ziehen, indem sie Asylverfahren an Länder mit unsicheren politischen Verhältnissen auslagert, und diese Verfahren dürfen nicht dazu dienen, die Aufnahme von Schutzsuchenden in Europa zu verhindern. In der Realität erfüllen die meisten Drittstaaten diese Voraussetzungen nicht. Daher setzen wir Grünen uns für ein solidarisches und gerechtes Asylsystem innerhalb der EU ein, in dem die Mitgliedstaaten die Verantwortung für den Schutz von Geflüchteten fair teilen.
Viele Grüße,
David Neil Nethen