Sehr geehrter Herr Dr. Boyens,
(...) bitte senden Sie Ihre Vorschläge zur Änderung der Insolvenzordnung und des Zwangsversteigerungsgesetzes doch an das zuständige Niedersächsische Justizministerium. Auf diesem Wege kann die Landesregierung prüfen, welche Änderungen möglich und sinnvoll sind. (...)
(...) Daher bitte ich um Verständnis dafür, dass ich weder interne Entscheidungen der Nord/LB noch gerichtliche Verfahren und Entscheidungen bewerte. Die von Ihnen gewünschte rechtliche Beurteilung kann Beurteilungrong>Gericht abschließend vornehmen. (...)
Sehr geehrte Frau May,
die Frage von Herrn Witte habe ich inzwischen auf abgeordnetenwatch.de beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister
Sehr geehrter Herr Tempel,
(...) Die diesem Gerichtsverfahren zugrunde liegenden Vorschriften des Ehe- und Familienrechts gehören zum Zuständigkeitsbereich des Bundesgesetzgebers. Nur dieser kann die Regelungen ggf. (...)