Frage an David McAllister von Friedrich Boyens, D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr McAllister,
gem. der derzeitigen Gesetzeslage können Gewerbemietverträge über das Sonderkündigungsrecht der Insolvenzordnung (InsO) oder des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) gekündigt werden, wenn Kreditnehmer in die Insolvenz gehen.
Ich halte diese gesetzliche Regelung für ungerecht, denn sie begünstigt die Banken, die damit ihre Schäden aus Fehlfinanzierungen oder Kreditbetrügereien auf die vertragstreuen Gewerbemieter abwälzen und sich somit durch die Erzielung eines höheren Verkaufserlöses zulasten der gekündigten Mieter bereichern.
Ich möchte diese gesetzliche Ungerechtigkeit am Beispiel des Hauses Tauentzienstraße 7 b/c in Berlin demonstrieren, das im Rahmen eines Kreditbetruges in das Eigentum des schon seit vielen Jahren konkursreifen Baulöwen Dr. Jürgen Schneider gelangte. (Siehe auch Gerhard Schröder in DER SPIEGEL 28/1996: Im Rahmen der Gesetze).
Um den Schaden aus dem Kreditbetrug zu vertuschen, schaltete die NORD/LB zwei Strohmänner ein, die die wertlose Forderung gegen den in Konkurs gegangenen Dr. Schneider im Rahmen eines von der NORD/LB finanzierten Neubaus zum Nennwert kauften, das Haus anschließend ersteigerten und meine noch über zehn Jahre laufenden Mietverträge für mein Hauptgeschäft "Rutz am Tauentzien" über § 57 a ZVG kündigten, verbunden mit der Absprache, dass sie die durch die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes entfallende Mieterentschädigung von 15 Mio. DM als Schmiergeld erhalten für ihre Bereitschaft, so lange entsprechend gefälschte und testierte Bilanzen einzureichen, bis der auf die Strohmänner umgebuchte Schneider-Kredit spurlos aus den Büchern verschwunden ist.
Zwölf Jahre später endete das bilanzielle Vertuschungsmanöver mit einem Schaden von über 100 Mio. DM zulasten der NORD/LB - und damit der Steuerzahler.
Meine Frage:
Sind Sie bereit, meine Gesetzesinitiative zu unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Boyens
Inh. der Firma Betten-Rutz, Berlin
Sehr geehrter Herr Dr. Boyens,
bitte senden Sie Ihre Vorschläge zur Änderung der Insolvenzordnung und des Zwangsversteigerungsgesetzes doch an das zuständige Niedersächsische Justizministerium. Auf diesem Wege kann die Landesregierung prüfen, welche Änderungen möglich und sinnvoll sind.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister