Frage an David McAllister von Friedrich Boyens, D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr McAllister,
am 22.12.1994 gewährte die NORD/LB der Fa. Syncodata GmbH EDV-Systeme & Co. Handels KG einen Kredit über 205 Mio. DM zur Neubebauung des Grundstückes Tauentzienstr. 7 b/c in Berlin, der aus dem Verkaufserlös zurück gezahlt werden sollte.
Im Gegenzug kaufte die Syncodata eine wertlose Forderung aus einem Kreditbetrug des Baulöwen Dr. Jürgen Schneider zum Nennwert von 131 Mio. DM, übertrug die Forderung an die NORD/LB zurück, ersteigerte das Haus für 55,1 Mio. DM und kündigte sofort meine bis 2006 laufenden Mietverträge für mein Hauptgeschäft "Rutz am Tauentzien" über § 57 a ZVG, woraufhin eine mit 15 Mio. DM geplante Mieterentschädigung entfiel.
(Siehe hierzu auch DER SPIEGEL 28/1996: Im Rahmen der Gesetze und
FOCUS 9/1998: Einsatz im Adlon).
Am 04.08.2006 wurde der Neubau für 137,7 Mio. DM (70,4 Mio. Euro) verkauft und am 20.03.2007 wurde die Grundschuld über 205 Mio. DM gelöscht, ohne dass die NORD/LB in den Bilanzen der Jahre 1994 - 2006 einen Schaden auswies und ohne dass der Landesrechnungshof die schwere Schädigung des Landesvermögens beanstandete.
In diversen Prozessen und Zeugenvernehmungen wurde unter Bezugnahme auf das Handelsregister behauptet, dass die Investa Projektentwicklungs- und Verwaltungs GmbH einzige Kommanditistin der Syncodata sei und mit 22,5 Mio. DM haften würde, während der Vorstand Schildt in einer Zeugenvernehmung sagte, dass das Kommanditkapital 7,5 Mio. DM betragen würde und auch von der Bank finanziert worden sei.
Meine Frage:
Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich bei der Kommanditeinlage um eine Scheineinlage zwecks Verrechnung verdeckter Zahlungen an die Investa GmbH handelt, davon eine mit 7,5 Mio. DM kalkulierte Konkursquote und ein mit 15 Mio. DM vereinbartes Schmiergeld für eine Beihilfe zur bilanziellen Vertuschung des Schadens aus dem Kreditbetrug, das ich mit dem Verlust meiner Existenz bezahlen musste?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Boyens
Firma Betten-Rutz, Berlin
Sehr geehrter Herr Dr. Boyens,
Sie thematisieren in Ihrer Frage Sachverhalte um eine Kreditvergabeentscheidung der Nord/LB und nachfolgende Gerichtsverfahren. Daher bitte ich um Verständnis dafür, dass ich weder interne Entscheidungen der Nord/LB noch gerichtliche Verfahren und Entscheidungen bewerte. Die von Ihnen gewünschte rechtliche Beurteilung kann nur ein Gericht abschließend vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister