Frage an David McAllister von Friedrich Boyens, D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr McAllister,
am 22.12.1994 gewährte die NORD/LB der Fa. Syncodata GmbH & Co. KG einen Kredit über 205 Mio. DM zur Neubebauung des Grundstückes Tauentzienstraße 7 b/c in Berlin, dessen Rückzahlung gemäß Zeugenaussage des Vorstandes Schildt "konkret" in Höhe von 68 Mio. DM "gefährdet" war und der sich so zusammen setzte:
131 Mio. DM sofort zahlbar
44 Mio. DM Abriss- und Baukosten
15 Mio. DM Honorar für die Muttergesellschaft Investa GmbH
15 Mio. DM Festbetrag Zinsen.
Als Verkaufserlös ließ sich die Investa GmbH 225 Mio. DM garantieren, davon 5 Mio. DM zur Finanzierung weiterer Kosten und 15 Mio. DM "Gewinngarantie".
Im Gegenzug kaufte die Syncodata eine Forderung aus einem Kreditbetrug zum Nennwert von 131 Mio. DM und vereinbarte für den Fall, dass der Neubau nicht einen Erlös von 225 Mio. DM erzielt, die NORD/LB die "Gewinngarantie" dergestalt zahlt, indem die Bank auf die Rückzahlung der mit 15 Mio. DM vereinbarten Zinsen verzichtet, so dass - nach Zahlung von weiteren 15 Mio. DM für die Projektentwicklung - nach der Fertigstellung des Neubaus noch eine offene Forderung von rund 175 Mio. DM verbleibt.
Anschließend übertrug die Syncodata die für 131 Mio. DM gekaufte Forderung an die NORD/LB zurück, ersteigerte das Haus für 55,1 Mio. DM, kündigte alle Mietverträge über § 57 a ZVG und erstellte einen Neubau.
1999 wurde der Neubau fertig gestellt und erzielte nur einen Marktwert von maximal 100 Mio. DM, so dass das Vermögen der NORD/LB um über 100 Mio. DM geschädigt wurde.
2006 wurde das Haus für 137,7 Mio. DM verkauft.
1.
Stellt die Gewährung des Kredites eine Untreue in einem besonders schweren Fall darstellt?
2.
Handelt es sich bei der "Gewinngarantie" um ein Schmiergeld für eine Beihilfe zur bilanziellen Vertuschung des Schadens aus dem Kreditbetrug?
3.
Mussten die Mieter mit dem Verlust ihrer gekündigten Mieträume das Schmiergeld bezahlen?
4.
Wer haftet für den Schaden?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Boyens
Sehr geehrter Herr Dr. Boyens,
zu diesem von Ihnen nochmals geschilderten Sachverhalt habe ich Ihnen bereits auf Ihre Frage vom 27.01. geantwortet. Die von Ihnen gewünschte rechtliche Bewertung bleibt den dafür zuständigen Gerichten vorbehalten, nicht der Politik.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister