Frage von Nico T. • 02.08.2021
Halten Sie es noch für zeitgemäß gesundheitschädliche Selbstschädigung vor Gericht zu bringen und aus den Millionen Menschen Straftätern bei uns zu machen?
Das BVerfG hat festgestellt dass es eine straffreie Selbstschädigung gibt. Warum verstoßen Sie bei Cannabis dagegen in dem sie diese weiterhin unter Strafe stellen?
Indem der Besitz geringer Mengen weiter unter Strafe gestellt wird und nicht selten vor Gericht landet. Halten Sie dies noch für verhältnismäßig?
Antwort von Daniela Ludwig CSU • 10.08.2021
Sehr geehrter Herr Tumpler,
auf welchen Straftatbestand der „gesundheitlichen Selbstschädigung“ im StGB bezieht sich Ihre Frage?
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig