Frage an Daniela Ludwig von Stefan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Raab,
ich habe drei Kinder zwischen 15 und 19 Jahren, also kurz vor, bzw im wahlfähigen Alter. Demokratie ist zur Zeit ein heftiges Diskussionsthema.
Leider wird es immer schwieriger, den Jugendlichen zu erklären, daß es keine Alternative zur Demokratie gibt, wenn die Politik Entscheidungen trifft, die für einen einfachen Bürger nicht mehr nachvollziehbar sind.
Beispiel: aktuell: Diätenerhöhung: meine Kinder wissen, daß wir als Familie mit geringem Einkommen nur so zu kämpfen haben, die aktuellen Preiserhöhungen, vor allem nach der extremen Mehrwertsteuererhöhung zu verkraften. Daß der Staat sparen muß und Geld braucht, die Verschuldung zurückzufahren, die uns ja alle teuer zu stehen kommt, war eine meiner Erklärungen für die MwSt-Erhöhung. Doch jetzt versteht keiner, wie so eine Diätenerhöhung, vor allem, weils ja grad eine gab und nicht zu knapp (erst recht, wenn man sieht, wieviel das in effektiven Zahlen in Euro ist) zu dem erklärten Ziel der Sparsamkeit und des verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern (die ja den Menschen gehören und nicht den Politikern) passen soll.
Mir fällt es zunehmend schwer, meinen Kindern zu erklären, daß Demokratie die beste Staatsform ist, da sie der Auffassung sind, daß sich die Politiker eher wenig für die Belange der Menschen interessieren, sondern sie mehr damit beschäftigt sind, sich zu bereichern und sich selber für ihre eigene Zukunft abzusichern.
Ich fände es daher gut, wenn sich möglichst viele Politiker gegen eine Diätenerhöhung aussprechen würden, aus Solidarität mit den vielen Menschen in Deutschland, die wirklich nicht so viel haben.
Meine Frage ist, wie verhält sich unsere Abgeordnete bei der Entscheidung über eine nochmalige Diätenerhöhung?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Barthuber
In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.
Die Erhöhung der Diäten im Jahr 2007 wurde nötig, da man den Beschluss aus dem Jahr 1995 bis dahin nicht umgesetzt hatte und die Abgeordnetenbesoldung um fast 800 € hinter die der Landräte usw. zurückgefallen war.
Nunmehr gibt es den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes, der wie immer auf die Bundesbeamten übertragen wird.
Da nun die oben genannten Berufsgruppen rückwirkend eine erhöhte Besoldung erhalten, partizipieren auch wir Abgeordneten automatisch daran; allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung.
Dass die Erhöhung nun in scheinbar so großen Schritten daher kommt, liegt einzig und allein daran, dass man sich ab 1995 bis 2007 nicht an die Gesetzeslage gehalten hat.
Wir ändern das jetzt, dazu stehe ich.
Dieses Vorgehen fördert noch mehr die Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Besoldung. Schließlich hat uns das Bundesverfassungsgericht schon in den 70er Jahren dazu verpflichtet, dass wir selbst über unsere Diäten entscheiden müssen.
Die Orientierung an Bürgermeistern und Landräten scheint mir als objektiver Maßstab angemessen. Im Gegensatz zu diesen erhalten wir weder Zulagen noch ein 13. Monatsgehalt. Dass öffentlich immer nur über die Besoldung der Bundestagsabgeordneten diskutiert wird, erscheint mir vor diesem Hintergrund zumindest unverständlich.
Ich bin mir dennoch bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird. Deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit der besagten einjährigen Verzögerung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB