Frage von Jennifer T. • 27.04.2021
Frage an Daniela Ludwig von Jennifer T. bezüglich Gesundheit
Warum hat man erneut in Bayern die Einführung von Konsumräumen verhindert?
Mit welcher Begründung?
Waren Sie an der Entscheidung beteiligt oder hat man Sie für die Entscheidungsfindung zu Rate gezogen?
Falls ja, was haben Sie der Bayrischen Regierung geraten?
Antwort von Daniela Ludwig CSU • 11.05.2021
Sehr geehrte Frau Thiele,
die Zuständigkeit für die Einrichtung von Drogenkonsumräumen liegt gemäß § 10a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) auf der Länderebene. Die Landesregierungen sind ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Drogenkonsumraums zu regeln. Drogenkonsumräume sind gemäß Nationaler Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik eine wirksame Maßnahme der Schadensreduzierung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig