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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Wiebke W. •

Frage an Daniela Ludwig von Wiebke W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ludwig,
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
laut Koalitionsvertrag sollte ein gerechtes und unbürokratischeres Entlastungsbudget damit die Millionen zu Pflegenden, die zu Hause gepflegt werden, ihren ebenfalls Millionen Pflegenden Angehörigen bei besserer Nutzung etwas Entlastung verschaffen können. (Millionen Wählerinnen und Wähler, übrigens)

Der Vorschlag, der jetzt -zum Amtsende- von Herrn Spahn vorgelegt wurde/wird belastet aber viele zu Pflegenden und deren Angehörige deutlich mehr. Stichpunkte u.a.: Beschneidung der stundenweise Verhinderungspflege, weniger Geld für die Tagespflegen. (Und ich meine nicht das erste Eckpunktpapier, sondern den fertigen Vorschlag)
Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Frau Worm,

unser Gesundheitssystem ist aktuell vielen Herausforderungen ausgesetzt, auf die wir umfassend reagieren. Um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten, erhält die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro. Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.
Um die Zusatzbeitragssätze zu stabilisieren wird das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet. Durch Sonderregelungen für das Jahr 2021 wird dafür gesorgt, dass bei allen Krankenkassen ausreichende Finanzreserven verbleiben, um unerwartete Ausgabensteigerungen im Jahr 2021 auffangen zu können.

In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.

Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind. Die zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Die Einführung des Personalbemessungsverfahrens erfordert eine neue Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften. Durch ein Modellprogramm mit Fördermaßnahmen sollen diese Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse sowie die weitere Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens künftig begleitet werden.
Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Das Pflegeunterstützungsgeld wurde zur Bewältigung Corona bedingter Versorgungsengpässe erheblich ausgebaut. Diese Verbesserungen werden jetzt bis Ende Juni 2021 verlängert. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die vorübergehend gezwungen sind, die häusliche Pflege zu übernehmen.
Um dem Infektionsrisiko Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende Juni 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden. Die Beratungsbesuche dienen insbesondere der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung, beispielsweise pflegender Angehöriger, und somit der langfristigen Sicherstellung der häuslichen Pflege.

Im Bereich der Pflege werden wesentliche, bis zum 30. Juni 2021 befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verlängert. Dies gilt beispielsweise für die Kostenerstattungs-regelungen, über die stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Anbieter von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erstattet bekommen können.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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