Frage an Daniela Ludwig von Simon K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Ludwig,
was halten Sie davon die Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit zu knüpfen?
Sehr geehrter Herr K.,
das deutsche Steuerrecht unterscheidet mit Blick auf natürliche Personen zwischen der unbeschränkten Steuerpflicht und der beschränkten Steuerpflicht. Die unbeschränkte Steuerpflicht knüpft an die persönliche Bindung des Steuerpflichtigen zur Bundesrepublik Deutschland an. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht erstreckt sich auf das Welteinkommen des Steuerpflichtigen. Ungeachtet der Herkunft der steuerbaren Einkünfte unterliegen diese im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland der inländischen Besteuerung. Eine natürliche Person unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland unterhalten wird. Die Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit zu knüpfen, ohne auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort abzustellen, müsste umfassend geprüft werden, um eine seriöse Einschätzung der Vor- und Nachteile vornehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig