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Daniela Ludwig
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Frage von Andre T. •

Frage an Daniela Ludwig von Andre T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ludwig,

seit nun mehr 3 Jahren bin ich in den Genuss gekommen, Cannabis als Medikament zu erhalten. Seit diesem Zeitpunkt hat sich die Ansicht von mir und meiner Familie zu diesem Thema verändert. Die Gefahren, welche von Cannabinoiden ausgeht ist unumstritten, aber wie heißt es so schön "Jede Medaille hat zwei Seiten"

Ich bin klar für die Neuorientierung im Thema Cannabis. Ich sage aus Prinzip nicht "Legalisierung" & "Entkriminalisierung". Allerdings sind einige Ansichten von Politikern - leider - sehr veraltet.. Die Menschheit hat mehrfach bewiesen, dass Cannabis in einigen Themen wesentlich besser für den Menschlichen Organismus ist als bspw. Tramadol (Opiatersatz). Dies liegt vielleicht auch daran, dass der Mensch ebenfalls körpereigene Cannabinoide besitzt. Sicherlich wissen Sie auch was genau passiert, wenn dieser menschliche Cannabinoid-Haushalt absinkt. Die neurologischen Konsequenzen, als auch die Psychiatrischen sind schwer ertragbar.

Ich würde daher gerne von Ihnen folgendes wissen:

Bilden Sie sich als Bundesdrogenbeauftragte ebenfalls auf solchen Gebieten weiter (im positiven und negativen Sinne) Und konnte Sie bereits durch unsere Universitätskliniken und Wissenschaftlern Ihr Wissenshaushalt erweitern? Sind Sie auch im Austausch mit unserem Gesundheitsminister, der eine klare Stellung bezieht?

MfG
A. Theyerl

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Sehr geehrter Herr T.,

seit dem 10. März 2017 können Ärzte cannabishaltige Arzneimittel für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung verordnen, wenn:

1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheits-zustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,

2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht,

3. wenn die Krankheit lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörungen die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.

Die Medizinalcannabisblüten werden – anders als Cannabis zu Rauschzwecken – aus bestimmten Sorten von bestimmten Agenturen geliefert. Es wird als Arzneimittel zu Linderungszwecken verschrieben und ist Teil einer medizinischen Behandlung. Es dient nicht der Rauschwirkung. Die berauschende Wirkung bei Medizinalcannabis in der Regel deutlich geringer, da der THC-Anteil niedriger ist.

Den Einsatz von Medizinalcannabis halte ich für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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