Frage an Daniela Ludwig von Daniel S. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrte Frau Ludwig,
ihnen ist sicherlich bekannt, dass der Konsum von Cannabis lange über den Zeitraum der Beeinträchtigung hinaus nachweisbar ist. Wenn ein Mensch indirekt Cannabis zu sich nimmt (wie beim passiv-Rauchen), aber durch die geringe Wirkstoffkonzentration nicht durch eine Wirkung beeinträchtigt ist, kann dieser Mensch in den Folgetagen immer noch seinen Führerschein verlieren, wenn Abbauprodukte nachgewiesen werden können.
Wie rechtfertigen Sie diese willkürliche Missachtung des Grundgesetzes in Anbetracht des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes?
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Schepp
Sehr geehrter Herr S.,
wenn Sie die gesetzlichen Regelungen der FeV für eine willkürliche Missachtung des Grundgesetzes halten, steht Ihnen diese Meinung selbstverständlich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig