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Daniela Ludwig
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Frage von Beate S. •

Frage an Daniela Ludwig von Beate S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Raab,

als Sachbearbeiterin bei der Deutschen Post AG, GB Vertrieb BRIEF GSK Süd, mit Sitz in München, verfolge ich die Mindestlohndebatte für die Briefdienstbranche seit vielen Wochen. Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass Ihre Fraktion, allen voran die Kanzlerin Frau Angela Merkel, die Zusage von Meseberg zurückgezogen hat. Hatte man doch auf der Kabinettsklausur in Meseberg die Einführung eines Post-Mindestlohns zum 1. Januar 2008 beschlossen.

Mit der Deutschen Post werden täglich ca. 90% aller Briefsendungen bearbeitet, befördert und zugestellt, d. h. dass ca. 10% der Wettbewerb (Lizenznehmer) zustellt. Wie kann Ihre Fraktion da behaupten, das weniger als 50 % der Mitarbeiter die im Geltungsbereich des mit ver.di und dem Arbeitgeberverband vereinbarten Tarifvertrags zu Grunde zu legen sind?

Sie verhindern als Mitglied ihrer Fraktion, dass Kolleginnen und Kollegen die momentan in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, zumindest in den Genuss eines Mindestlohns kommen können, und nicht noch parallel zur 40 Stundenwoche noch Geld über Harz IV beziehen müssen, was auch unseren Haushalt erheblich entlastet. Nein - es kann noch weiter reichende Folgen haben, es sind 32.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei der Deutschen Post in Gefahr. Herr Dr. Zumwinkel hat am 19.11.07 in der F.A.Z. gesagt, dass er überdenken muss, den auslaufenden Schutz der betriebsbedingten Beendigungskündigung zum 31.03.08 evtl. nicht zu verlängern, da er das Instrument der Kündigung braucht, um zu erwartende Umsatzeinbußen aufzufangen. Können Sie als vom Volk gewählte Abgeordnete, es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass tarifliche Arbeitsplätze evtl. wegfallen und der Missbrauch des Lohndumpings vorangetrieben wird?

Mit besten Grüßen
Beate Steffinger

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Sehr geehrte Frau Steffinger,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch, in der Sie Ihre Befürchtungen zur Entwicklung der Arbeitsplätze bei der Post erläutern.

Aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen, dürften sich Ihre Fragen zwar mittlerweile erledigt haben, dennoch möchte ich gerne etwas näher auf dieses Thema eingehen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte während der Beratungen zum Post-Mindestlohn im Koalitionsausschuss einen Lösungsansatz vorgeschlagen, der zunächst von der SPD verworfen wurde. Zwischenzeitlich sind die Tarifpartner erfreulicherweise auf diesen Unionsvorschlag eingegangen und haben in § 1 Abs.2 dieses Tarifvertrags das Wort „überwiegend“ aufgenommen, was unbedingt notwendig war.

In dem Vertrag heißt es nun, der Tarifvertrag gelte für alle Arbeitnehmer von Briefdienstleistern, «die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte» befördern. Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Arbeitnehmer ausgenommen sind, die auch nur in geringem Umfang Briefsendungen gewerbs- oder geschäftsmäßig beförderten.

Die Formulierung reichte der Union nicht, da die Voraussetzung einer fünfzigprozentigen Tarifbindung tatsächlich nicht gegeben war.

Die Tarifpartner selbst haben mittlerweile bestätigt, dass der Vorwurf des Wortbruchs, der uns gegenüber erhoben worden war, von Anbeginn absurd war.

Durch die Änderungen des Tarifvertrages wurde der Weg für die Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und damit für die Einführung eines Post-Mindestlohns unter voller Wahrung der Tarifautonomie freigemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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