Frage an Daniela Kolbe von Mike M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kolbe,
die Vorgänge um die (bisherige Nicht-)Veröffentlichung der zugelassenen Lobbyisten im Deutschen Bundestag erstaunt mich. Genügt es einer demokratischen Einstellung (Stichwort: Transparenz) und entspricht es der Maßgabe haushälterischer Vernunft (Stichwort: Steuergelder) die Herausgabe von Lobbyisten-Namen durch eine große Anwaltskanzlei (Redeker Sellner Dahs) zu verhindern?
Lobbyismus gehört zweifellos zum demokratischen Aushandlungsprozess. Jede Interessengruppe versucht ihre Interessen zu vermitteln und möglichst umfassend durchzusetzen. Um eine für alle gute gesetzgeberische Entscheidug treffen zu können, müssen aber alle Seiten gehört werden. Dazu gehört auch, dass jede/r die Möglichkeit haben muss, zu erfahren wer Interessen vertritt, um abschätzen zu können, ob auch alle Gruppen beteiligt sind. Es geht daher nicht darum, Lobbyisten aus dem Bundestag zu verbannen, sondern die Vergabe und die Namen der Zugelassenen zu veröffentlichen.
Warum sperrt sich neben der Bundestagsverwaltung und der Fraktion der CDU/CSU, auch Ihre Fraktion gegen die Herausgabe der Kontakte? Es beunruhigt mich zutiefst, dass einerseits anlasslos Daten über jede/n einzelne/n Bürger/in dieses Landes gespeichert werden und andererseits Vertreter von Interessengruppen mit dem Argument des Datenschutzes abgeschirmt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Meißner
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre Fragen und Anmerkungen zum Thema Lobbyismus im Bundestag.
Im Bundestag ist es Gang und Gäbe, dass sich Vertreter/-innen von Lobby-Organisationen in das öffentliche Register des Bundestags eintragen. Wenn sie das tun, bekommen sie einen Hausausweis und damit die Möglichkeit sich in allen Liegenschaften des Parlaments frei zu bewegen. Dieses Register ist für Bürger/-innen und Medien zugänglich.
Darüber hinaus gibt es einen anderen Weg. Lobbyist(-inn)en können auch durch die Unterschrift eines/-r Parlamentarischen Geschäftsführers/-in einen Hausausweis erhalten. Wem auf diese Weise Zutritt zum Bundestag gewährt wird, konnte – wie Sie richtig sagen – bisher öffentlich nicht nachvollzogen werden. Die Fraktionen der Grünen und der Linken haben eine Liste veröffentlicht, aus der hervorgeht wer durch ihre Hilfe Hausausweise bekommen hat. Die Union und die SPD haben sich gegen die Herausgabe der Daten entschieden.
Genau wie Sie, halte ich diese Entscheidung für kritisch. Ich glaube jedoch nicht, dass der Datenschutz ein vorgeschobenes Argument ist. Nichtsdestotrotz sollte es aus meiner Sicht möglich sein, zwar nicht die Namen aber zumindest eine Liste von Organisationen zu veröffentlichen, die durch unsere Fraktion Zutritt zum Parlament erhält. Letztlich entscheidet aber die Fraktionsspitze, wer einen Hausausweis bekommt. Daher lag auch die Entscheidung über die Veröffentlichung der Liste bei meinen Kolleg(-inn)en.
Wie Sie sicher verfolgt haben, hat das Berliner Verwaltungsgericht in seinem Urteil vor einigen Tagen den Bundestag zur Veröffentlichung der Liste verpflichtet. Der Bundestag hat zwar Berufung angekündigt aber ich bin zuversichtlich, dass es in dieser Sache ein Entgegenkommen geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kolbe