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Daniela Kolbe
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Frage von Rainer M. •

Frage an Daniela Kolbe von Rainer M.

Sehr geehrte Frau Kolbe,

warum haben Sie dem Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit zugestimmt?

War es nicht irgendwann einmal das Ansinnen der SPD, die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sein? Warum treten Sie deren Grundrechte mit diesem Abstimmungsverhalten mit Füßen? Warum stimmen Sie einem Gesetz zu, welches laut der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium das Grundrecht auf Streik einschränkt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mallert,

ich danke Ihnen für die Nachricht.

Für mich und die gesamte SPD ist klar: Das Streikrecht ist ein Grundrecht und bleibt unangetastet. Der Gesetzentwurf sieht keine Regelung des Arbeitskampfrechts vor. Es gilt wie schon bislang: Ein Arbeitskampf muss verhältnismäßig sein. Künftig wird im Einzelfall im Sinne des Prinzips der Tarifeinheit zu entscheidend sein, ob der von einer Minderheitsgewerkschaft geführte Arbeitskampf verhältnismäßig ist. Wir lehnen natürlich weitergehende Ideen einiger Wirtschaftsverbände und Teile der Union ab. Diese forderten im Rahmen der Debatte, das Streikrecht im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge gesetzlich einzuschränken.

Das Tarifeinheitsgesetz hat einen sehr eng begrenzten Wirkungskreis. Bevor es zur Anwendung kommt, stehen allen Beteiligten zahlreiche sinnvolle Konfliktlösungsmechanismen zur Verfügung. Das Gesetz kommt nur dann zur Anwendung, wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb für dieselbe Arbeitnehmergruppe konkurrierende Tarifverträge verhandelt haben. Nur im Konfliktfall müssen sich die konkurrierenden Gewerkschaften zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. Wir stellen damit sicher, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt.
Es ist weiterhin möglich, dass mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb Tarifverträge aushandeln, wenn sie sich darauf einigen, wer für welche Arbeitnehmergruppen verhandelt. Des Weiteren sind Sondervereinbarungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen möglich, ebenso wie die Übernahme eines ausgehandelten Tarifvertrages durch die kleinere Gewerkschaft.
Inwiefern das Gesetz verfassungsgemäß ist, kann am Ende nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. In der aktuellen Debatte gab es naturgemäß mehr als eine Meinung dazu. Bei der Anhörung am 4. Mai vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales war die überwiegende Auffassung der Experten, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Die SPD ist die älteste Partei Deutschlands und hat ihre Wurzeln in der Arbeiterbewegung. Uns sind starke Gewerkschaften und deren Tarifautonomie ein Kernanliegen. Das hat uns auch beim Gesetzgebungsverfahren zum Tarifeinheitsgesetz geleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Kolbe