Frage an Daniela Kolbe von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kolbe,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Jedoch muss ich Ihnen in einigen Punkten widersprechen.
Dass von mir benannte Urteil bezieht sich sehr wohl auf das Sozialrecht, denn es heißt: Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.
Wie sollten also Sanktionen verfassungsgemäß sein, wenn sie doch dem hier eindeutig widersprechen?:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.
Auch das angeblich 80% der Leistungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrungen verstanden, geschweige denn akzeptiert haben, halte ich für völlig falsch,
was auch meine Gespräche mit Betroffenen immer wieder verdeutlichen und
auch in den einschlägigen Foren völlig anders dargestellt wird.
Wie erklären Sie denn, dass jeder zehnte sanktioniert wird?
Wenn die Mitarbeiter in den Jobcentern tatsächlich alle einen guten "Job" machen sollten, wie erklären Sie dann die vielen rechtswidrigen Bescheide?
(im Schnitt gibt es pro Monat rund 200.000 Widersprüche, wie es die Statistik der BA ausweist).
Wie hoch sind denn die tatsächlichen Verwaltungskosten in Zusammenhang mit Widersprüchen, Klagen, etc., bzw. auch die daraus resultierenden Kosten (Sozialgerichte, Rechtsanwälte, etc.)?
Können diese auch nur annähernd in Relation zum Nutzen stehen?
Warum werden die geplanten Reformen, an denen Betroffene natürlich mal wieder nicht mitwirken konnten, denn nicht komplett veröffentlicht, so dass Hr. Thomé
deswegen sogar Klage einreichen musste?
Es bleiben also viele konkrete Fragen offen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Onasch
Sehr geehrter Herr Onasch,
vielen Dank für ihre Nachricht.
In meiner Antwort auf ihre Frage vom 25.06. habe ich deutlich gemacht, dass sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18.07.2014 nicht mit den Sanktionen im SGB II auseinandergesetzt hat. Ich habe nicht geschrieben, wie von Ihnen behauptet, dass sich das Gericht überhaupt nicht mit dem Sozialrecht befasst hat. Das AsylbLG ist Bestandteil des Sozialrechts, so dass sich das Gericht auch damit befasst hat.
Im meiner Rede vom 6. Juni sowie in meiner Antwort vom 9. Juli habe ich mich auf eine Studie aus NRW zu den Auswirkungen der Sanktionen im SGB II bezogen. Sie können diese Studie unter http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1514.pdf einsehen.
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zu den Reformen im Bereich der Sanktionen des SGB II vorlegen, der dann mit großer Wahrscheinlichkeit auch in einer öffentlichen Anhörung beraten wird. Unabhängig von der Anhörung wird der Entwurf natürlich öffentlich einsehbar sein und jede/r kann seine/ihre Meinung zu dem Entwurf äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kolbe