Frage an Daniela Kolbe von Steffen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frau Kolbe,
hiermit verlange ich *kurzfristigst* eine Erklärung inwiefern Ihrer Meinung nach der sogenannte "Hauptausschuss" mit dem Grundgesetz vereinbar ist, insbesondere mit Artikel 20.
Steffen Schaumburg
Sehr geehrter Herr Schaumburg,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hatte Ihnen bereits am 11.12.2013 per Email auf Ihre Anfrage geantwortet. Da das Thema sicherlich auch von Öffentlichem Interesse ist, beantworte ich die Frage gerne noch einmal in diesem Forum: Ich finde es gut, dass Sie die Vorgänge im Deutschen Bundestag kritisch hinterfragen. Und tatsächlich war die Einrichtung eines Hauptausschusses parlamentarisches Neuland und - übrigens auch in der SPD-Bundestagsfraktion - nicht unumstritten. Ich denke aber - anders als Sie - dass der Hauptausschuss als kurzfristige Zwischenlösung vertretbar und vor allem verfassungskonform war. Er repräsentierte in seiner proportionalen Zusammensetzung die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und konnte das tagespolitische Arbeitsaufkommen effektiv bewältigen. Dies entsprach auch der Geschäftsordnungsautonomie des Deutschen Bundestages, nach welcher sich das Parlament, im Rahmen des Grundgesetzes und dem Mehrheitswillen entsprechend, selbst zweckmäßig organisieren kann. Ich bin mir jedoch auch bewusst, dass dies nur eine Zwischenlösung war und keine vollwertige Alternative zu den ständigen Ausschüssen. Diese Zwischenlösung war jedoch notwendig, da der zukünftige Ressortzuschnitt noch nicht bekannt war und noch nicht sicher war, welche Fraktionen in der Regierungs- und welche in der Oppositionsrolle sein werden. Beides hat aber Auswirkungen auf Anzahl, Größe und Leitung der Fachausschüsse. Durch das positive Votum der SPD-Mitglieder zum Koalitionsvertrag wurden die ständigen Ausschüsse am 19. Dezember 2013 vom Plenum des Deutschen Bundestages eingesetzt. Der Hauptausschuss wurde mit dieser Einsetzung aufgelöst.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kolbe, MdB