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Frage von Kenjing S. •

Frage an Daniela Kolbe von Kenjing S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Kolbe,

ich bin ein "sogenannter" Migrant der zweiten Generation und war aufgrund meines rechtlichen Status als Ausländer besonders interessiert an der SPD Forderung nach der doppelte Staatsbürgerschaft. Nun ist der Wahlkampf vorbei und auch haben sich Ihre Partei und CDU/CSU auf einen Koalitionsvertrag geeinigt (Selbstverständlich verstehe ich, dass die SPD leider Forderungen abschwächen musste um zu einem Konsens zu kommen). Der Abschnitt im Koalitionsvertrag hinsichtlich der doppelter Staatsbürgerschaft wirft bei mir allerdings noch einige Fragen auf, ob auch ich mich für den Doppelpass qualifiziere.

Da bei Gesetzestexten oft Nuancen ausschlaggebend sind, stelle ich daher meine Frage direkt an Sie als Innenpolitik-Expertin; Sie waren ja im letzten Innenausschuss des Bundestages vertreten gewesen:

Im Koalitionsvertrag steht "Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht."

Nun bin ich in Dresden/Deutschland 1989 geboren, bin ich in Deutschland aufgewachsen, habe hier die Schule besucht und studiere zurzeit in Karlsruhe; allerdings hatte ich leider nicht das Glück zu der Generation zu gehören, die bis zum 23. Lebensjahr den Doppelpass besitzen darf. Falls also nun NUR der Optionszwang entfällt, habe ich nicht das Gefühl zu den Personen zu gehören, die das Recht auf 2 Pässe laut Koalitionsvertrag haben. Wie ist es denn mit der tatsächlichen Umsetzung hinsichtlich der Mehrstaatlichkeit? Würde ich zu dem Kreis der Personen gehören, die dieses Recht wahrnehmen dürfen? Wann könnte man mit dem Gesetz rechnen?

Der Grund für mich meine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufzugeben, war nicht nur das Hoffen auf ein neues Gesetz, sondern auch der Schmerz das ziemlich letzte aufzugeben, was mich mit der Heimat meiner Eltern/Großeltern verbindet.

Vielen Dank für Ihre Mühe
Kenjing Sung

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sung,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie greifen damit in der Tat ein schwieriges Thema und noch nicht restlos geklärtes Kapitel aus dem Koalitionsvertrag auf. Der Koalitionsvertrag hat grundsätzlich den Charakter einer Vorhabenplanung, in dem die Grundsätze zukünftiger Gesetzgebungspläne festgehalten sind. Die Detailarbeit an den Gesetzen steht noch aus. Deshalb kann ich Ihre Frage auch noch nicht abschließend und mit Sicherheit beantworten.

Fakt ist, dass definitiv alle diejenigen neugeborenen BürgerInnen ausländischer Eltern die Mehrstaatlichkeit erhalten sollen, die ab der Ausfertigung des Gesetzes geboren werden. Zudem wird sie rückwirkend all denjenigen gewährt, die unter den bisherigen Optionszwang fielen. Der Stichtag für die Möglichkeit die doppelte Staatsbürgerschaft anzunehmen ist der 1. 1. 1990, ab dem 1.1.2000 wurde sie allen zuteil. Wer - wie Sie persönlich - vor 1990 geboren wurde, und somit nicht unter die Optionsregelung fällt, wird von der neuen Regelung voraussichtlich leider nicht profitieren.

Davon unbenommen steht Ihnen natürlich der Weg der Einbürgerung offen, jedoch würden Sie in dieser Falle Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft verlieren, sofern der Herkunftsstaat Ihrer Eltern nicht unter die bisher geltenden Ausnahmefälle zählt.

Auch wenn in der derzeitigen Koalition mit der Union weitergehende Schritte schwierig sind, bleiben wir als SPD bei unserer Haltung Mehrstaatlichkeit generell akzeptieren zu wollen. Mit der Abschaffung des Optionszwangs wird die Zahl der MehrstaatlerInnen weiter ansteigen. Ich bin zuversichtlich, dass auch die Union erkennt, dass die von ihr gehegten Befürchtungen bezüglich der Gewährung doppelter Staatsbürgerschaften nicht eintreffen werden. Insofern verstehe ich die Abschaffung des Optionszwangs als einen wichtigen Schritt hin zu einer generellen Akzeptanz der Mehrstaatlichkeit, von der dann auch Sie profitieren würden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Kolbe