Frage an Daniela Kolbe von Heinz Q. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kolbe,
vielen Dank für die Antwort!
An welcher Stelle meiner ersten Frage stelle ich falsche Behauptungen und Vermutungen auf?
Ein prominentes SPD-Mtglied, Frau Angela Marquardt, meldet eine Demonstration unter dem Motto „still not loving Germany…Deutschland eine Zumutung“ an, welche einen Tag nach den Feierlichkeiten zum 09.Oktober durch die Leipziger Innenstadt zieht. Weder Frau Nahles, noch andere SPD-Poltiker oberhalb der Leipziger Stadtebene haben sich bis jetzt dazu öffentlich geäußert. Es darf also davon ausgegangen werden, dass man das Vorgehen Frau Marquardts in der Bundes-SPD gut heißt oder zumindest gleichgültig gegenübersteht. Sehen Sie das anders?
Frau Nahles, sonst immer fleißig bei abgeordnetenwatch dabei, hat z.B. trotz über 250 Interessenten die entsprechende Frage hier auf dieser Seite immer noch nicht beantwortet…
Vielleicht können Sie ja einmal Frau Nahles fragen, warum Frau Marquardt diese Demonstration angemeldet hat. Sie sehen sich sicher recht häufig in Berlin. Oder Sie fragen Frau Marquardt direkt?
Wenn Sie so viel Wert auf die Versammlungsfreiheit legen, wie ich übrigens auch, verstehe ich ihr Engagement gegen eine andere, angemeldete demzufolge auch erlaubte Demonstration am 17.10. allerdings nicht ganz. Darf man „gute“ Radikale marschieren lassen, „schlechte“ Radikale aber nicht? Versammlungsfreiheit nur für einen eingeschränkten Bevölkerungskreis? Heißen Sie Blockaden von Nazi-Demos gut oder sehen Sie diese als Eingriff in das demokratische Grundrecht jeden Bürgers auf Demonstrationsfreiheit??
Sehr geehrter Herr Quermann,
Versammlungsfreiheit gilt selbstverständlich für alle Bürger/-innen. Die sächsische SPD wendet sich schon lange gegen eine von der CDU vorgeschlagene Verschärfung des Versammlungsrechts (siehe u.a. die kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung unter http://spd-fraktion-sachsen.de/pressemitteilung/09-263 ). Grundsätzlich ziehe ich (aus Rücksicht vor den in der Verfassung niedergelegten Grundsätzen der Demokratie) Gegendemonstrationen Versammlungsverboten vor. Versammlungsfreiheit gilt im Übrigen auch für Gegendemonstrant/-innen. Alles Nähere regeln Gesetze. Diese besagen auch, welche Bedingungen auf Demonstrationen eingehalten werden, Gewaltfreiheit gehört dazu. Wie sie vielleicht gelesen haben, wurden während der Demonstration am 17. 10. Menschen durch Wurfgeschosse und Feuerwerkskörper verletzt. Die rechte Szene tritt zunehmend gewalttätiger auf, auch auf Demonstrationen. Hier findet das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit seine Grenzen, weil es Grundrechte anderer einschränkt.
Im Übrigen können Sie mich diesbezüglich oder zu anderen Fragen auch gern direkt kontaktieren (post[@daniela-kolbe.de). Oder kommen Sie doch zu einer meiner Bürger(innen)sprechstunden jeweils montags in den sitzungsfreien Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kolbe, MdB