Frage an Daniela Kolbe von Johannes S. bezüglich Verbraucherschutz
1. Sehen Sie überhaupt und wenn ja wo, akuten Bedarf an einer Weiterentwicklung unseres Demokratie-Modells im Bundestag?
2. Was halten Sie davon, dass Abgeordnete vom Fraktionszwang befreit werden und tatsächlich nach bestem Wissen und Gewissen indiv. entscheiden können?
3. Konzerne und Betriebe erscheinen oft als "Demokratiefreie Zonen" in denen das GG keine Gültigkeit mehr hat. Was würden Sie in dieser Hinsicht verändern?
Freundliche Grüße. J.S.
Sehr geehrter Herr Schroth,
gern antworte ich auf Ihre Fragen zum Thema Demokratie.
Zu 1.)
Sie fragen ob und welchen Reformbedarf ich bezüglich unserer parlamentarischen Demokratie sehe. Ich halte die parlamentarische Demokratie für ein gut funktionierendes System, welches jedoch durchaus durch Elemente direkter Demokratie, wie zum Beispiel Bürgerentscheide, ergänzt werden sollte. Eine lebendige Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich die Bürger/-innen aktiv einmischen und ihre Meinung auch artikulieren und ggf. durchsetzen können.
Desweiteren werde ich versuchen, sollte ich gewählt werden, als einzelne Abgeordnete als Ansprechperson für lokale Anliegen und Initiativen zur Verfügung zu stehen und die lokale Demokratie zu befördern.
Zu 2.)
Eine sehr spannende Frage. Ich bin der Auffassung: Eine Partei/Fraktion kann nur dann wirksam werden, wenn sie sich nach innerparteilichem, demokratischen Prozess auch geschlossen verhält und auftritt. Da viele Angeordnete deshalb ins Parlament gelangen, weil die Menschen für das Programm einer bestimmten Partei stimmen, ist es auch angemessen, von Abgeordneten eine Orientierung an diesen Wahlprogrammen zu erwarten. Dies schließt jedoch im Allgemeinen nicht aus, dass Menschen, die eine grundsätzlich andere Auffassung vertreten, diese auch artikulieren und vertreten. Insbesondere in ethischen Grundsatzfragen die sich etwa um die Frage von Krieg und Frieden oder das Recht auf Leben drehen, ist diese heute schon der Fall. Oder kürzer: Ich halte Fraktionen für sinnvoll und ein geschlossenes Auftreten solcher Fraktionen ebenfalls, wenn sie auf demokratischen Mehrheitsentscheidungen beruht und Raum für Gewissensentscheidungen lässt.
Zu 3.)
Zum Thema Wirtschaftsdemokratie: Glücklicherweise ist es um die Mitbestimmung in deutschen Unternehmen relativ gut bestellt. Wir haben ein Betriebsverfassungsgesetz um das uns viele andere Länder beneiden. Das heißt aber nicht, dass man nicht weitere Verbesserungen vornehmen kann. Insbesondere die Mitbestimmung in international agierenden Unternehmen muss noch besser organisiert werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sollte aus meiner Sicht verbessert werden, Sachsen braucht ein neues gutes Personalvertretungsgesetz und Arbeitnehmer/-innen müssen datenschutzrechtlich deutlich besser geschützt werden, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
Beste Grüße
Daniela Kolbe