Frage an Daniela Kolbe von Fritz H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Kolbe,
bei Ihrer evtl. Wahl werden Sie für eine Veränderung der Hartz IV-Gesetzgebung hinsichtlich eines größeren Rahmens bei der Anrechnung von für das Alter "Gespartes" eintreten ?
Ich finde die jetzige Regelung ungerecht !
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Händler
Sehr geehrter Herr Händler,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage.
Sie haben Recht. Es ist ungerecht, wenn der Staat einerseits von seinen Bürgerinnen und Bürgern verlangt, dass sie zunehmende privat fürs Alter vorsorgen sollen und ihnen dann im Notfall vorschreibt, diese Reserven zu Lasten der eigenen Situation im Alter aufzubrauchen. Andererseits ist das Arbeitslosengeld II eine Grundsicherung, für Menschen, die ihren Lebensunterhalt aus den unterschiedlichsten Gründen nicht selbst bestreiten können. Beliebig hohe Rücklagen würden dieses Prinzip konterkarieren.
Die politische Frage die sich also stellt ist, wie hoch sollen die zu schützenden Rücklagen sein, und sollen Rücklagen fürs Alter in besonderer Weise geschützt werden.
Nach der momentanen Gesetzeslage existiert ein allgemeiner Freibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr jeweils für den oder die Arbeitslosengeld II-Bezieher/-in und seine/n Partner/-in sowie eine zusätzliche Schongrenze für das Altersvorsorgevermögen außerhalb der „Riester-Rente“ in Höhe von 250 Euro pro vollendetem Lebensjahr jeweils für den oder die Arbeitslosengeld II-Bezieher/-in und seine/n Partner/-in (maximal jedoch für jeden 16.250). Vorsorgeleistungen in den Bereichen der sog. Riester-Rente, der Basisrente („Rürup-Rente“) und der betrieblichen Altersvorsorge werden nicht auf das Schonvermögen angerechnet.
Diese Gesetzeslage finde ich unzureichend, denn sie wird der Vielfalt der Altersvorsorgeoptionen nicht gerecht.
Deswegen finde ich das Vorhaben der SPD richtig, das Schonvermögen nicht mehr zu begrenzen, wenn es denn für die private Altersvorsorge verwendet wird. Darüber hinaus sollten aber auch andere Formen des für das Alter Angesparten, die nicht mit Beginn des Ruhestands als monatliche Rente ausgezahlt werden, einem höheren Freibetrag unterliegen. 250 Euro sind definitiv zu wenig.
Grundsätzlich bin ich darüber hinaus der Ansicht, dass auch innerhalb der gesetzlichen Altersvorsorge eine angemessene Mindestrente für Geringverdiener/-innen gewährleistet sein muss. Die Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge darf nicht dazu führen, dass die gesetzlichen Altersvorsorge ausgehöhlt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela Kolbe