Frage von Rolf L. • 07.11.2015
Portrait von Daniela De Ridder
Antwort von Daniela De Ridder
SPD
• 11.01.2016

(...) 16, Abs. 1 des Grundgesetzes darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden: „Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“ Die genauen Bestimmungen dazu finden Sie bitte in den §17 bis 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Daher kann es meines Wissens grundsätzlich nicht vorkommen, dass einem Menschen mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird. (...)

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