Frage an Daniela De Ridder von Maret H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Frau De Ridder,
möglicherweise haben Sie aus der Presse mitbekommen, wie in Deuschland im Monat Dezember zwischen 30.000 bis 50.000 Internetnutzer abgemahnt wurden, da sie sich angeblich urheberrechtlich geschütztes Material auf der Plattform Redtube angesehen haben sollen (nur angesehen!). Das LG Köln hat die Adressen der Internetnutzer aufgrund von Anträgen freigegeben, die völlig fehlerhaft waren. Inzwischen deutet immer mehr darauf hin, dass diese Abmahnungen ein großangelegter Betrug sind, mit Briefkastenfirmen in der Schweiz und Panama. Entsprechende Artikel finden Sie unter anderem auf Spiegel.de oder Fokus.de. Eine sehr gute Quelle zu dem Thema ist auch heise.de.
Viele Internetnutzer fühlen sich von der Politik im Stich gelassen, die nichts gegen diese Abmahnindustrie unternimmt. Meine Frage: Ist der Fall RedTube überhaupt im Bundestag angekommen und sind sich die Führungspersonen dieses Landes bewusst, dass hier systematisch Bürger erpresst werden, unter Mithilfe der Justiz, die zweifelhafte Anträge durchwinkt? Was wird unternommen, um Deutschland nicht auf lange Sicht zu einem Paradies für Abmahner zu machen? Wenn deutsche Nutzer schon Angst haben müssen, Plattformen wie Youtube zu benutzen, oder sich ein Bild anzusehen, weil sofort anwaltliche Drohungen im Briefkasten landen können, gegen die man sich rechtlichen Beistand holen muss, so hanbüchen die Vorwürfe auch sein mögen, haben wir ein Internet wie in Nordkorea.
Mit freundlichen Grüßen
Maret Hosemann
Sehr geehrte Frau Hosemann,
jedes Jahr werden rund 200000 bis 300000 Abmahnungen, zum Beispiel wegen Urheberrechtsverletzungen durch das Herunterladen von Musikstücken aus dem Internet verschickt. Der Vorwurf lautet stets, dass über einen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Werke, meist Musikstücke oder Filme, mit anderen Nutzern mittels Filesharing getauscht wurden.
Die SPD hat sich immer dafür ausgesprochen, den Missbrauch von Urheberrechtsabmahnungen durch die ausufernde Welle von Internet-Abmahnungen durch spezialisierte Kanzleien einzudämmen.
Eine rechtliche Neuregelung war deshalb überfällig, aufgrund des großen öffentlichen Drucks hat das Justizministerium kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf erarbeitet, der mit der schwarz-gelben Mehrheit verabschiedete wurde und am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten ist.
Zwar hätte sich die SPD in einigen Bereichen weitergehende Regelungen vorstellen können, grundsätzlich geht die Neuregelung aber in die richtige Richtung. Es kann vermutet werden, dass das Abmahnen wegen Streaming bereits eine Reaktion der Abmahnkanzleien auf das Wegbrechen der lukrativen Filesharing-Abmahnungen ist. Was die aktuelle Redtube-Abmahnwelle betrifft, so laufen derzeit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, ob hier eventuell ein Betrugsfall vorliegt.
Darüber hinaus stellt nach Ansicht der Bundesregierung das „reine Betrachten“ eines Videostreams keine Urheberrechtsverletzung dar (siehe Antwort der Bundesregierung Drucksache 18/246).
Nach Ansicht der Bundesregierung ist aber bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstelle, die Rechte von Urhebern verletze, diese Frage kann nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Trotzdem halte ich eine ständige Überprüfung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das solche Massenabmahnungen eigentlich unterbinden soll, für notwendig. Zwar ist eine Evaluierung des Gesetzes im Jahr 2015 geplant, gegebenenfalls müssen aber bereits in dieser Legislaturperiode die Gesetze so anpasset werden, dass für die Bürger die größtmögliche Rechtssicherheit besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniela De Ridder, MdB